Kann einem Arbeitnehmer tatsächlich - insbesondere fristlos - gekündigt werden nur weil ein falscher Antigentest vorgelegt wird?
Ja, sagt zumindest das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Wer einmal als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin Gesellschaftsvermögen zu verwalten hat, den trifft die Pflicht dafür zu sorgen, dass die für die Gesellschaft entstehenden Steuerschulden aus den zu verwaltenden Mitteln entrichtet werden.