Software­recht
Die Digitalisierung wird immer mehr Teil unseres alltäglichen Lebens. Vom Smart Home bis hin zum autonomen Fahren, wird ein computer-implementierter Alltag immer wichtiger. Für die Patentierbarkeit einer Datenverarbeitungsanlage reicht es nicht aus, dass sie mit Hilfe eines Programms gesteuert wird. Vielmehr muss die technische Idee auf der Grundlage einer „technischen Lehre“ formuliert sein. Demnach müssen Anweisungen enthalten sein, welche ein technisches Problem unter Zuhilfenahme technischer Mittel lösen. Diese Anweisungen, also die technische Lehre, sind dem Patentschutz zugänglich. Zu den Kompetenzfeldern unserer Kanzlei im Bereich Informationstechnik zählen unter anderem Themengebiete wie Computer-implementierte Erfindungen, Computersysteme, Computernetzwerke, Cloudbasierte Lösungen, Kompression, Steuerungs- und Mess-/Diagnosesoftware, Anwendung und Verwendungen von Software, Datenbankmanagementsysteme, Big Data Analytics und vieles weiteres mehr.
Unsere Patentanwälte stehen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um die Patentierbarkeit Ihrer technischen Erfindungen zur Verfügung. Für die Patentierbarkeit einer Datenverarbeitungsanlage reicht es nicht aus, dass sie mit Hilfe eines Programms gesteuert wird. Vielmehr muss die technische Idee auf der Grundlage einer „technischen Lehre“ formuliert sein. Demnach müssen Anweisungen enthalten sein, welche ein technisches Problem unter Zuhilfenahme technischer Mittel lösen. Diese Anweisungen, also die technische Lehre, sind dem Patentschutz zugänglich.
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