Der Dienstvertrag
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Anwalt Dienstvertrag
Durch den Dienstvertrag, welcher in § 611 BGB geregelt ist, wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Darunter fallen Dienstleistungen jeder Art. Durch das Vertragsverhältnis wird jedoch nur die versprochene Leistung geschuldet, nie ein konkretes Ergebnis (Erfolg).
Unsere spezialisierten Anwälte für Dienstverträge der Kanzlei white ip | Patent & Legal aus Dresden stehen Ihnen bei Fragen zum Dienstvertrag zur Verfügung. Wir kümmern uns um die Gestaltung von Dienstverträgen, sowie um mögliche Probleme die im Rahmen des Dienstvertrages auf Sie zukommen.
Typen Dienstvertrag
In Deutschland gibt es unzählige Typen von Dienstverträgen. Darunter fallen beispielsweise der Behandlungsvertrag mit dem Arzt, ein Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt und der Telekommunikationsvertrag. Der Urtyp aller Dienstverträge bleibt jedoch der Arbeitsvertrag.
Bei den verschiedenen Möglichkeiten eines Dienstvertrages muss zwischen selbständigen und nicht selbständigen Diensten unterschieden werden. Im Fall des selbständigen Dienstes wird auch von einem freien Dienstvertrag gesprochen. Dabei kann der Dienstleistende die Art und Weise, in welcher er den Dienst erbringt, frei bestimmen. Diese Form von Dienstverträgen ist meist befristet.
Nicht selbständige Dienste stellen in der Regel Arbeitsverträge dar. Der Dienst kann dabei befristet aber auch dauerhaft sein und für die Erbringung bekommt der Dienstleistende einen Lohn oder Gehalt. Aufgaben und Arbeitszeiten sind dabei meist vorgegeben und müssen vom Arbeitnehmer erfüllt werden.
Beendigung des Dienstvertrages
Das Vertragsverhältnis durch einen Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Das bedeutet, dass Sie einen Dienstvertrag befristet oder unbefristet abschließen können.
Bei einem befristeten Dienstvertrag wird dieser durch Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit beendet. Das Vertragsende erfolgt somit automatisch und die Vertragsparteien sind grundsätzlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine vorzeitige Kündigung kommt danach nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, somit eine außerordentliche Kündigung begründet ist. Ist ein Dienstvertrag unbefristet eingegangen worden, ist jeder Teil berechtigt das Vertragsverhältnis zu kündigen, wobei wiederum auch nach der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden werden muss.
Mit langjähriger Erfahrung stehen wir, die spezialisierten Rechtsanwälte für Dienstverträge der Kanzlei white ip | Patent & Legal, Ihnen bei jeglichen Angelegenheiten rund um den Dienstvertrag zur Seite. Möchten Sie oder Ihr Unternehmen einen Dienstvertrag abschließen, erarbeiten wir den auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstvertrag, der nicht nur die Hauptvertragspflichten enthält, sondern auch allen regelungsbedürftigen vertraglichen Nebenpflichten Rechnung trägt.
Wir helfen Ihnen auch bei unangenehmeren Themen wie Kündigung oder Pflichtverletzung des Dienstvertrags sicher durch die Materie um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ansprechpartner
Albrecht Lauf
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
white ip | Patent & Legal
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