Wettbewerbsrecht
Der freie Wettbewerb ist eine Errungenschaft, die maßgeblich zum Funktionieren unserer Marktwirtschaft beiträgt und damit essenzieller Bestandteil unserer Marktwirtschaft ist.
Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche Konkurrenz verschiedener Wettbewerber. Der Wettbewerb ist daher ein Schutzgut, das im Zentrum des Wettbewerbsrecht steht. Zum Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeitsrecht (UWG) – das Recht, dass die Beziehung der Marktteilnehmer untereinander regelt; sowie das Kartellrecht (GWG) – das Recht, dass den fairen Wettbewerb auf der Ebene des Staats regelt.
Jede Unternehmung, egal ob groß oder klein, steht mit Unternehmen derselben Branche in Konkurrenz. Sie befinden sich im Wettbewerb miteinander. Ein fairer Wettbewerb zeichnet sich dadurch aus, dass man trotz der vorhandenen Konkurrenz weiterhin effizient wirtschaften und sein eigenes Unternehmen erfolgreich führen kann. Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb garantieren und regulieren. In Zeiten des härter werdenden Wettbewerbs und fortschreitender Konkurrenz kann es nur allzu schnell passieren, dass die gesetzlichen Grenzen des Erlaubten überschritten werden und sich Marktteilnehmer einer unerlaubten Handlung oder Handlungsweise strafbar machen.
Dabei kommt es immer wieder zu unlauteren geschäftlichen Praktiken gegen eigene Konkurrenten oder geheimen Absprachen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Solche Beeinträchtigungen soll das Kartell- und Lauterkeitsrecht verhindern.
Denn es gilt, die individuelle Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten und wirtschaftliche Macht zu begrenzen, um den Erhalt eines marktwirtschaftlich- wettbewerblichen Wirtschaftssystems sicherzustellen.
Unternehmer sollten als Marktteilnehmer wissen, was sie gegenüber Wettbewerbern rechtlich gesehen dürfen und was sie tun können, wenn ihre Rechte verletzt werden.
Wer im Wettbewerbsrecht gut anwaltlich beraten ist, verschafft sich gegenüber den Konkurrenten einen Vorteil. Denn Sorgfalt und Prävention ist in diesem hochaktuellen Thema die größte Tugend.
Beratungsschwerpunkte
Beratung und Risikomanagement
Präventive Beratung zu wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragestellungen, um wettbewerbsrechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße
Beratung zur richtigen Verhaltensweise bei erhaltenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, etwa durch von einem Wettbewerber oder einer Verbraucherschutzorganisation, zur Abwehr möglicher rechtlicher Konsequenzen.
Aufsetzen von Unterlassungserklärungen sowie Beratung zu Problematiken im Zusammenhang mit geforderten Schadensersatzsummen.
Vertragsgestaltung und -prüfung
Unterstützung in Vertragsverhandlungen
Unterstützung bei wettbewerbsrechtlich relevanten Vertragsverhandlungen, wie beispielsweise Lizenzverhandlungen.
Juristischer Beistand gegen Wettbewerber
Wir unterstützen Sie mit unserer juristischen Expertise bei der Abwehr von gegen Sie gerichteten Wettbewerbsverstößen durch Mittbewerber.
Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren
Schutz geistigen Eigentums
Beratung bei Fusionen und Übernahmen
Gesellschaftsrechtliche Beratung und wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Unternehmenstransaktionen wie geplanten Fusionen, Übernahmen oder anderen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen zur Vermeidung von kartellrechtlichen Problemen.
Die Anwältinnen und Anwälte der white ip | Patent & Legal verstehen die Herausforderungen und rechtlichen Anforderungen, die Unternehmen in verschiedenen Branchen im Wettbewerbsrecht gegenüberstehen und beraten Sie gern in allen Aspekten des Wettbewerbsrechts. Sprechen Sie uns an.
Unser Partner, die white ip | Business Solutions GmbH, berät Sie bei den wirtschaftlichen Aspekten des Geistigen Eigentums.
Ihre Ansprechpartner
Sabrina Lahne
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Klawon
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
white ip | Patent & Legal
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