Patent & Legal
Arbeitnehmer-
erfindung
Die überwiegende Mehrheit an technologischen Entwicklungen und Erfindungen entstammen den Forschungsabteilungen von Industriebetrieben.
Die Erfinder und damit die grundsätzlichen Inhaber der Erfinderrechte, bspw. an einem späteren Patent, sind die dort angestellten Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens. Im Arbeitnehmererfindungsrecht kommt es zu einer Kollision verschiedener Rechtspositionen. Das patentrechtliche Erfinderrecht beinhaltet, dass das Recht an einer Erfindung dem Erfinder zusteht. Für Unternehmen wäre das allerdings kein tragbarer Zustand – schließlich werden Erfindungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für das Unternehmen getätigt.
Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse daran, dass sie die Rechte erhalten. Schließlich würde ihnen im Zweifel eine Geschäftsgrundlage fehlen. So ist in Deutschland geregelt, dass das Recht an einer Erfindung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Diensterfindung geschaffen wurde, dem Arbeitgeber gebührt. Derartige Interessenkonflikte werden über über das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) gelöst.
In diesem potentiellen Konfliktgebiet beraten wir Sie umfassend patentanwaltlich und unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Arbeitnehmererfindungsrecht. Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber, Ihre Rechte auszuüben. Wir verhelfen Ihnen zum Recht eine Diensterfindung einseitig in Anspruch nehmen zu können.
Und um die betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihres Geistigen Eigentums nicht aus den Augen zu verlieren, ist unser Partner, die white ip | Business Solutions beratend für Sie da.
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