Der
Arbeitsvertrag
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erstellen Ihnen gern einen Arbeitsvertrag, der Ihre Interessen rechtssicher abbildet.
Unsere anwaltlichen Leistungen
Beratung
Persönliche Rechtsberatung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
Arbeitsverträge
Erstellung von rechtssicheren Arbeitsverträgen, Prüfung und Überarbeitung von vorhandenen Vereinbarungen sowie Beratung im Falle einer geplanten oder erhaltenen Kündigung
Aufhebungsverträge
Kündigungsschutzklagen
Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es für Arbeitgeber wichtig ist, die Arbeitsverträge regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Wir führen gern einen Check Ihrer Arbeitsverträge durch.
Unser Team ist für Sie per Telefon unter 0351 ·896 921 40 oder unter der E-Mail-Adresse recht@white-ip.com für Sie erreichbar.
Wir stehen für Beratungen in Dresden, Leipzig, Berlin, Köln, München, Hamburg und darüber hinaus zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und dem Wunsch nach einer Online- oder Vor-Ort-Beratung!
Wir finden gemeinsam einen Termin.
Oft gestellte Fragen zu Arbeitsverträgen
Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Warum sollte ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Sicher ist sicher – dies gilt auch und vor allem für Arbeitsverträge. In einem Arbeitsvertrag können viele Punkte geregelt werden, die für das spätere Arbeitsverhältnis und dessen Ausgestaltung wichtig sind.
Vom Inhalt der Tätigkeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz oder Regelungen für den Krankheitsfall – der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Werden die Eckpunkte nicht schriftlich festgelegt, gilt „das Übliche“ als vereinbart.
Viele Punkte sind durch gesetzliche Vorschriften vorgegeben. Aber durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben Unternehmer an den Punkten, an denen der Gesetzgeber die Freiheit gibt, die Arbeitsbedingungen frei zu gestalten, die Möglichkeit eine individuelle Vertragsgestaltung zu nutzen.
Außerdem gilt für Arbeitgeber das Nachweisgesetz. Dieses Gesetz begründet kein schriftliches Formerfordernis, sondern nur eine Pflicht des Arbeitgebers zur nachträglichen Dokumentation des Vertragsinhalts in schriftlicher Form binnen eines Monats nach Arbeitsbeginn. Die Nachweispflicht gilt auch bei einer späteren Änderung der wesentlichen Arbeitsbedingungen.
Die Vertragsparteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung – wo liegt der Unterschied?
Kann der Inhalt eines Arbeitsvertrages frei gestaltet werden?
Wir empfehlen Ihnen, zur Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erstellen Ihnen gern einen Vertrag, der Ihre Interessen rechtssicher abbildet.
Sprechen Sie uns an, unsere Anwälte beraten Sie gern zu diesem und anderen Themen im Arbeitsrecht.
Ansprechpartner
Albrecht Lauf
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
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