Markenrecht
Marken-
verletzung



Markenrecht
Markenverletzung
Bei einer Markenverletzung liegt im Gegensatz zu einem materiellen Recht, die Verletzung eines immateriellen Rechtes vor. Im Bereich der Verletzung immateriellen Rechtes sind Gegenstandswerte/Streitwerte von mittlerweile Beträgen oberhalb von 100.000 TE als normal einzustufen. Somit gehen im Bereich der Markenverletzung erhebliche Prozess- und Kostenrisiken einher. Von daher empfehlen wir die Beratung und Vertretung eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, welcher über ausreichende Erfahrung mit potentiellen Markenverletzungen sowie Markenrechtsstreitigkeiten verfügt.
Eine Markenverletzung zieht eine Vielzahl von Ansprüchen nach sich:
01.
Anspruch auf Unterlassung
02.
Anspruch auf Löschung
03.
Anspruch auf Auskunft
04.
Erstellung von Marken Gutachten
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Unterstützung
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Dr. Leopold Gruner
Königstraße 7 | 01097 Dresden

Josephine Marie Riedel
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