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Markenrecht

Marken-
verletzung

Inhaber einer eingetragenen Marke, eines Unter­nehmens­kennzeichens oder eines nicht ein­getragenen Kenn­zeichens, welches aufgrund seiner ständigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr als Marke wahr­genommen wird, haben Anspruch auf Abwehr einer Marken­verletzung. Eine Markenv­erletzung liegt unter bestimmten Voraus­setzungen vor.
Zunächst einmal ist erforderlich, dass der Inhaber des Marken­rechtes ein prioritäts­älteres/zeit­rangälteres Recht an der Marke aufweisen kann. Kurzum bedeutet dies, dass das Marken­recht/das Marken­zeichen zeitlich vor dem potentiell verletzenden Zeichen entstanden sein muss. Wenn dies der Fall ist, was einer Ent­scheidung des Einzel­falles obliegt, so ist ferner erforderlich, dass die verletzende Marke der älteren Marke gegenüber identisch oder ähnlich ist. Weitere Aus­führungen an dieser Stelle sind mehr als umfang­reich. Insofern verweisen wir an dieser Stelle gern auf Ihren Marken­anwalt, welcher Sie bzgl. einer etwaigen Marken­verletzung vertritt und Ihnen Chancen und Risiken aufzeigt.
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Markenrecht

Marken­verletzung

Bei einer Marken­verletzung liegt im Gegen­satz zu einem materiellen Recht, die Ver­letzung eines im­materiellen Rechtes vor. Im Bereich der Ver­letzung immateriellen Rechtes sind Gegenstands­werte/Streit­werte von mittler­weile Beträgen oberhalb von 100.000 TE als normal einzustufen. Somit gehen im Bereich der Marken­verletzung erhebliche Prozess- und Kosten­risiken einher. Von daher empfehlen wir die Beratung und Vertretung eines auf Marken­recht spezialisierten Rechts­anwaltes, welcher über aus­reichende Erfahrung mit potentiellen Marken­verletzungen sowie Marken­rechts­streitigkeiten verfügt.

Eine Marken­verletzung zieht eine Viel­zahl von An­sprüchen nach sich:

01.

Anspruch auf Unterlassung

02.

Anspruch auf Löschung

03.

Anspruch auf Auskunft

04.

Erstellung von Marken Gutachten

Markenrecht

Unter­stützung

Sollten Sie eine potentielle Marken­verletzung begangen haben oder aber feststellen, dass Ihre Marken­rechte durch Dritte verletzt werden, so stehen Ihnen unsere auf Marken­verletzung spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Wir beraten Sie transparent und vertreten Ihre Interessen effizient und pro­fessionell. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir können Ihnen zum einen kurz­fristige Termine gewähr­leisten. Ferner ist es uns jeder­zeit möglich, Ihnen den richtigen Ansprech­partner für Ihren speziellen Fall/Vorgang zur Seite zu stellen. Auch vertreten wir Sie in einstweiligen Verfügungs­verfahren aller Instanzen und erwirken Abmahnungen, insofern Ihre Marken­rechte verletzt werden.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Marken­recht im nationalen sowie inter­nationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Marken­anwalt in Dresden, München, Chemnitz und Leipzig.

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