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Patent anmelden -
Ihre Idee ist Ihr Erfolg

Um Ihre Idee zum Patent anmelden zu können, sollte Ihre Idee aufgrund mangelnden tech­nischen Charakters nicht von der Patentier­barkeit aus­geschlossen sein. Hierzu zählen zum Beispiel Ideen, die sich aus­schließlich auf wissen­schaftliche Theorien, mathematische Methoden, künstlerische Werke, Spiele oder Geschäfts­methoden beziehen.

Über 250 Unternehmen vertrauen bereits white ip​

In 6 Schritten zu Ihrem Patent

Ihre Idee ist Ihr Erfolg

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Persönliches Erst­gespräch

Während des Beratungsgesprächs (mit einer Dauer von max. einer Stunde) in unseren Räumen oder über Videotelefonie stellen Sie uns Ihre Erfindung vor. Während des Termins beraten wir Sie zu patentrechtlichen Hürden und zu der Vorgehensweise einer Patentanmeldung. Sie können uns auch bereits zuvor Material, Informationen, Zeichnungen oder Videos zukommen lassen. Wir sind gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet, unabhängig davon, ob Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Sofern Sie dies wünschen, können Sie sämtliche Informationen verschlüsselt übertragen. Zudem beraten wir Sie zu Fördermöglichkeiten, um den Prozess der Patentanmeldung für Sie günstiger zu gestalten.



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Angebots­erstellung

Anhand Ihrer Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben und des geführten Erstgespräches sowie eventueller weiterer Unterlagen erstellen wir eine Handlungsempfehlung und ein individuell auf Sie abgestimmtes Angebot.

Unser Angebot enthält nicht nur eine detaillierte und transparente Kostenübersicht über die einzelnen Posten sondern auch eine klare Anmeldestrategie. Die Kosten einer Patentanmeldung oder einer Recherche richten sich nach dem Komplexitätsgrad und dem Fachgebiet, in welches Ihre Erfindung einzuordnen ist sowie dem zu erwartenden Arbeitsaufwand. Insbesondere die Anmeldung trivial erscheinender Erfindungen geht oft mit einem erhöhten Aufwand einher, da diese häufig zumindest in Teilen bereits Teil des Standes der Technik sind.

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Patentrecherche (optional)

In einigen Fällen raten wir zu einer vorgelagerten Patentrecherche, wenngleich diese für Sie selbstverständlich optional ist. Dabei ermitteln wir Patente und andere Veröffentlichungen, die identische oder vergleichbare Erfindungen enthalten können. Dies minimiert das Risiko, dass wir eine Erfindung für Sie anmelden, die es bereits gibt. Denn auch nach erfolgter Erteilung kann Ihr Patent von einem Dritten mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden, beispielsweise wenn Ihr Wettbewerber einen Stand der Technik aufgefunden hat, den die Prüfstelle übersehen hat.

Darüber hinaus dient eine umfassende Recherche zur gezielten Verbesserung der Anmeldeunterlagen für Ihre geplante Patentanmeldung. So erlaubt Ihnen eine vorgelagerte Patentrecherche, dass Sie Ihre Erfindung besser vom Stand der Technik abgrenzen können, sodass Sie ein besonders starkes und valides Patent erhalten.

Bedenken Sie, dass sich auch eigene Veröffentlichungen neuheitsschädlich auf Ihre Patentanmeldung auswirken. Sofern Sie einem Dritten über Ihre Erfindung unterrichten, sollten Sie diesen daher mit einer Geheimhaltungsvereinbarung (engl.: Non-Disclosure-Agreement, NDA) zum Stillschweigen verpflichten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer Geheimhaltungsvereinbarung.

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Erstellung Ihrer Patent­anmeldung

In Abstimmung mit Ihnen erstellen wir zuerst die Ansprüche, welche Ihre Erfindung, also den Schutzbereich, definieren. Sobald alle Merkmale Ihrer Erfindung ausreichend dargestellt sind folgt die Ausarbeitung der Beschreibung, der Zeichnungen und der Ausführungsbeispiele. In der Regel folgen auf den ersten Entwurf zwei weitere, bis Sie den finalen Entwurf zur Einreichung freigeben. Oftmals ergeben sich während der Ausarbeitung weitere Fragen oder neue Merkmale, die dann in die Patentanmeldung aufgenommen werden um den Schutzumfang möglichst umfassend zu gestalten. Selbstverständlich nehmen wir Sie während des gesamten Prozesses an die Hand.

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Einreichung

Nachdem Sie den finalen Entwurf Ihrer Patentanmeldung freigegeben haben, wird dieser formatiert und beim entsprechenden Amt -meist beim Deutschen Patent und Markenamt-(DPMA), oder dem Europäischen Patentamt (EPA)- eingereicht. Mit dem Anmeldetag sichern Sie sich den Zeitrang Ihrer Patentanmeldung. Das heißt: Jede weltweite Veröffentlichung ab diesem Tag kann Ihrer angemeldeten Erfindung nicht mehr als neuheitsschädlich entgegengehalten werden.

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Erteilung

Sofern alle Bedenken der Prüfungsstelle ausgeräumt werden konnten, wird auf Ihre Erfindung ein Patent erteilt. Die Gültigkeit des Patents erstreckt sich ab dem Tag nach der Anmeldung für 20 Jahre. Bedenken Sie, dass es sich von dem Zeitpunkt der Erstellung der Patentschrift bis zur Erteilung eines deutschen Patents um einen langen Prozess handelt, der im Schnitt drei Jahre dauert.

Patentrecht

Patent

Damit Sie Ihre Erfindung wirtschaftlich verwerten können, haben Sie die Möglichkeit diese zum Patent anzumelden und ihr Geschäftsmodell vor Nachahmung zu schützen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Was ist ein Patent?

Das Patent ist neben der Marke das wohl bekannteste Schutzrecht in Deutschland. Ist ein Patent auf eine Erfindung erteilt worden, kann der Patentinhaber anderen die gewerbliche Nutzung der Erfindung untersagen, solange das Patent in Kraft ist. Es handelt sich also um ein Verbietungsrecht, mit welchem Sie sich die exklusive Nutzung Ihrer Erfindung sichern können. Sie können jedoch einem Dritten die Nutzung Ihrer Erfindung z.B. über eine Lizensierung erlauben. Bei einem Patent handelt es sich zudem um ein zeitlich und räumlich begrenztes Schutzrecht. Das heißt, dass das Patent nur in den Ländern in Kraft sein kann, in welchen es erteilt worden ist. Die Schutzdauer beträgt, gerechnet ab dem Tag nach der Anmeldung, i.d.R. 20 Jahre. (Ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arznei- oder Pflanzenschutzmittel ermöglicht einen zusätzlichen Schutz um weitere 5 Jahre.) Statt eines Patents kann auch ein Gebrauchsmuster infrage kommen, jedoch handelt es sich hierbei um ein ungeprüftes Schutzrecht. Gerne beraten wir Sie auch zu einem Gebrauchsmuster.

Nutzen eines Patents

Ein Patent hat im Wesentlichen zwei Funktionen. Einerseits soll der Erfinder dafür belohnt werden, dass er mit seiner Innovation zu einer Erweiterung des Standes der Technik und somit zum technischen Fortschritt beiträgt. Andererseits soll durch die amtsseitige Bekanntmachung der Erfindung die Öffentlichkeit über diese informiert werden und dadurch zu weiterer Forschung und Entwicklung beitragen um den Stand der Technik zu erweitern. Patente stärken Privatpersonen sowie Unternehmen im globalen Wettbewerb und tragen bedeutend zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Ein Patent kann auch als Sicherheit bei einer Kreditvergabe dienen sowie die Kosten des Kredits reduzieren.

Voraussetzungen für eine Patenterteilung

Damit eine Erfindung patentiert werden kann sind grundsätzlich drei Bedingungen notwendig:

 

1. Neuheit

Ihre Erfindung muss neu sein. D.h. Sie darf bis zum Tag der Anmeldung in keiner Weise bereits veröffentlicht sein. Dazu zählen Vorveröffentlichungen jeder Art, schriftliche, mündliche sowie bildliche Darstellungen, die das Funktionsprinzip erkennen lassen. Dabei ist unerheblich in welcher Sprache die Veröffentlichung erfolgt ist, oder was das Medium der Verbreitung ist (Internet, Bücher, Fachzeitschriften, etc.).

 

2. Erfinderische Tätigkeit

Dies stellt meist die größte Hürde im Patenterteilungsverfahren dar. Während für die Prüfung der Neuheit abgeglichen wird, ob die Erfindung 1:1 bereits realisiert ist, was meist nicht der Fall ist, werden für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit auch Veröffentlichungen in Kombination herangezogen.

Beispiel: Bei der Erfindung handelt es sich um ein Fahrrad mit einer Klingel, wobei der Zweck der Klingel darin besteht als Warnsignal zu dienen. Der Prüfer findet zwei Dokumente des Standes der Technik auf: Dokument 1 beschreibt ein Fahrrad. Dokument 2 beschreibt eine Klingel als Warnsignalgeber. Unterstellt wird bei der Prüfung immer ein imaginärer Fachmann, der die beiden Dokumente kombiniert und somit zu der erfindungsgemäßen Lösung des Fahrrades mit Klingel als Warnsignalgeber kommt. Somit wäre die Erfindung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend und damit nicht patentierbar. Unterscheidet sich die Erfindung jedoch ausreichend vom Stand der Technik und kann angenommen werden, dass ein Fachmann nicht zu der gleichen Lösung kommt, ist die Hürde der erfinderischen Tätigkeit genommen.

 

3. Gewerbliche Anwendbarkeit

Nach dem Patentgesetz (§5) gilt eine Erfindung "als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann." Es handelt sich hierbei um die am leichtesten zu nehmende Hürde.

Weiterhin muss die Erfindung mit den aktuellen Mitteln des Standes der Technik ausführbar sein und einen technischen Charakter/ eine Technizität aufweisen. Da sich die Gebiete der Technik (Maschinenbau, Chemie, Biologie, etc.) jedoch ständig wandeln, definiert das Patentgesetz nicht, was eine technische Erfindung ist.

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Kriterien und bringen Ihre Erfindung auf den Weg, um sie erfolgreich als Patent anmelden zu können.

Ablauf einer Patentanmeldung

Nach dem Einreichen der Patentanmeldung führt das Patentamt zuerst eine Vorprüfung durch, wobei Ihre Patentanmeldung auf das Vorliegen formaler Hindernisse geprüft wird. Zudem wird Ihre Erfindung in ein internationales Klassifikationsschema (IPC) eingeordnet. Dies erleichtert die spätere Ermittlung des Standes der Technik, da ein Prüfer somit eine Erfindung nach den relevanten Klassen recherchieren kann. Innerhalb von 7 Jahren (ab dem Anmeldetag gerechnet) kann vor dem DPMA der Prüfungsantrag gestellt werden. Sofern die formalen Kriterien erfüllt sind, wird Ihre Patentanmeldung, unabhängig davon ob ein Prüfungsantrag gestellt wurde oder nicht, nach 18 Monaten mit einer Offenlegungsschrift veröffentlicht. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Patentanmeldung zurücknehmen, was sich beispielsweise anbietet, wenn Sie z.B. feststellen, dass Ihre Erfindung noch verbessert werden muss. Jedoch kann einer Erweiterung Ihrer Erfindung nicht derselbe Anmeldetag der ursprünglichen Anmeldung zugestanden werden. Stattdessen erhält die Erweiterung einen neuen Anmeldetag. Nach dem Prüfverfahren und der Beseitigung etwaiger Mängel im Rahmen eines Prüfbescheids folgt die Erteilung eines Patents.

Das Patentwesen stellt ein sehr umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet dar. Zudem müssen Sie einen Patentanwalt hinzuziehen, sofern ihr Wohnsitz nicht in Deutschland liegt. Aufgrund der hohen büro­kratischen Maßstäbe ist bei einer selbständigen Patent­anmeldung ohne professionelle Unter­stützung durch einen kompetenten Patent­anwalt leider oft mit einer hohen Mängel­quote zu rechnen. Allein eine ungenaue Beschreibung oder die Wahl eines falschen oder unklaren Begriffes bei der Formulierung eines Patent­anspruches kann bei der Prüfung und Begutachtung zu enormen Schwierig­keiten führen, die wiederum in Verletzungs­verfahren und negativen Prüfungs­bescheiden enden. Dadurch verzögert sich das gesamte Verfahren oder führt gar zu einer Zurück­weisung der Patent­anmeldung.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich als Ihr kompetenter Partner, um mit Ihnen die Hürden des Patentrechts zu meistern!

Das „kleine 1x1“ der Anmelde­strategie

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kann ich patentieren?
Ihre Erfindung muss auf ein Produkt oder Verfahren gerichtet sein.

Wenn Sie Ihre Erfindung als Patent anmelden, erhalten Sie damit das bekannteste gewerbliche Schutzrecht. Dabei muss Ihre Erfindung auf ein Produkt oder Verfahren gerichtet sein. Sobald Sie erfolgreich ein Patent anmelden, erhalten Sie alleinig das Recht zur Nutzung und gewerblichen Verwertung Ihrer Erfindung. Insbesondere die gewerbliche Verwertung kann durch Lizenzvergabe an Dritte geschehen. Beachten Sie, wenn Sie ein Patent anmelden, dass dieses Patent-Schutzrecht immer für eine bestimmte Zeit, Länder und Gebiete erteilt wird.

Welche Gegen­stände sind von der Patentier­barkeit ausgeschlossen?
Ihre Idee sollte aufgrund mangelnden technischen Charakters nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein.

Um Ihre Idee zum Patent anmelden zu können, sollte Ihre Idee aufgrund mangelnden tech­nischen Charakters nicht von der Patentier­barkeit aus­geschlossen sein. Hierzu zählen zum Beispiel Ideen, die sich aus­schließlich auf wissen­schaftliche Theorien, mathematische Methoden, künstlerische Werke, Spiele oder Geschäfts­methoden beziehen.

 

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Restriktionen hinsichtlich der Patentier­barkeit für Ideen, die zwar einen technischen Charakter aufweisen, aber sitten­widrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Außerdem können Sie medizinische Verfahren generell und bestimmte gentechnische Verfahren auf dem Gebiet der Bio­technologie (z. B. Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen, Ver­fahren zur Veränderung der genetischen Iden­tität oder Qual­züchtungen von Tieren) nicht als Patent anmelden.

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie, wie Sie Ihre Idee erfolgreich schützen können, obwohl ein Ausschluss oder eine Ausnahme von der Patentier­barkeit auf den ersten Blick vorliegen könnte.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Patent­anmeldung?
Ihre Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen deutlich und vollständig offenbart sein.
Sobald Sie Ihr Patent anmelden, ist eine Prüfung durch das Patentamt - im Fall von Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) - notwendig. Ihre Erfindung muss dabei in den Anmeldeunterlagen deutlich und vollständig offenbart sein, so dass ein Fachmann sie ohne weiteres mit den Mitteln des Standes der Technik ausführen kann. Für diese Prüfung werden folgende Unterlagen verlangt: der Antrag auf Erteilung eines Patents, eine technische Beschreibung Ihrer Erfindung, die Patentansprüche, welche den Schutzumfang Ihres Patents ausmachen, falls notwendig Zeichnungen Ihrer Erfindung, eine Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee sowie eine Erfinderbenennung Ihrer Idee. Aus diesen Unterlagen besteht die Gesamtheit Ihrer Patentschrift. Sie ist eine exakte Beschreibung Ihrer Innovation und eine unmissverständliche Erläuterung Ihrer Patentansprüche. Die Anmeldunterlagen umfassen nicht selten mehr als 40 Seiten, wobei der Text den patentrechtlichen Anforderungen genügen muss, um einerseits das Aufkommen von Missverständnissen zu vermeiden und um andererseits einen größtmöglichen Schutzumfang zu erreichen. Sie erkennen, wenn Sie Ihre Erfindung als Patent anmelden, ist ein hohes Maß an Aufwand notwendig. Beauftragen Sie dazu die kompetenten Patentanwälte der white ip. Wir nehmen Ihnen einen Großteil der Arbeit ab und kennen uns durch eine Vielzahl an erfolgreich durchgeführten Patentanmeldungen mit den Herausforderungen bestens aus.
Wie lange gilt der Patentschutz?
Wenn Sie ein Patent anmelden, gilt der Schutz über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.

Wenn Sie ein Patent anmelden, gilt der Schutz über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Entsprechend der Strategie Ihres Unternehmens muss der Zeitraum passend gewählt werden. Für ein kurzlebiges Produkt, welches nach einigen Jahren aktualisiert wird, ist kein Schutz über zwei Jahrzehnte notwendig. Dadurch können Kosten gespart werden, denn die Aufrechterhaltung Ihres Patentschutzes ist mit wachsenden Kosten verbunden. Sobald Sie Ihr Patent anmelden möchten, stehen wir Ihnen für die Entscheidung über einen geeigneten Zeitraum beratend zur Seite.

Wie ist der Ablauf einer Patent­anmeldung?
Wir empfehlen im Rahmen einer Patentanmeldung eine Patentrecherche.

Wir empfehlen im Rahmen einer Patentanmeldung eine Patentrecherche. Damit wird die oben genannte Neuheit der Erfindung sichergestellt und es werden Verletzungen bestehender Schutzrechte verhindert. Nachdem erfolgreich Ihr Patent angemeldet wurde, der sog. Erstanmeldung, können Verbesserungen, Präzisierungen, Erweiterungen oder Einschränkungen nachgetragen werden. Diese Veränderungen müssen sich auf Punkte beziehen, welche bereits in der Erstanmeldung enthalten sind. Eine grundlegende Kursänderung ist nach dem Patent Anmelden nicht möglich, sehr wohl aber eine Kurskorrektur.

Wo wird ein Patent angemeldet?
Für eine Patentanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) zuständig.

Für die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens ist das Land, in welchem Sie Ihre Erfindung vertreiben oder herstellen wollen, von Bedeutung für das Patent Anmelden. Für eine Patentanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) zuständig. Dort werden die oben genannten Unterlagen in schriftlicher Form eingereicht. In dem ersten Jahr nach der Erstanmeldung kann das Patent in weiteren Ländern, also international, geschützt werden.

Wie wird ein internationales Patent angemeldet?
Sofern Sie in weiteren Ländern Ihr Patent anmelden wollen, beginnt diese Aufgabe ebenfalls beim DPMA.

Sofern Sie in weiteren Ländern Ihr Patent anmelden wollen, beginnt diese Aufgabe ebenfalls beim DPMA. Für die Abdeckung möglichst vieler Länder machen Sie sich den Patent Cooperation Treaty (PCT) zu Nutze. Damit können Sie in nunmehr allen 153 Mitgliedsstaaten Ihr Patent anmelden. Aber Vorsicht, ein sog. Weltpatent gibt es nicht. Wenn Sie nur in der Europäischen Union Ihr Patent anmelden wollen, erhalten Sie ein europäisches Patent über das Europäische Patentamt (EPA).

Wie wird mein Patentrecht durchgesetzt?
Für eine Patentanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) zuständig.
Im Falle einer Patentverletzung vertreten wir Sie gern und setzen Ihr Schutzrecht professionell und qualifiziert durch. Besuchen Sie dafür auch unsere Seite zum Thema Patentverletzung. Sie haben keine Patentverletzung erfahren, sondern wollen ganz im Gegenteil andere an Ihrer Erfindung teilhaben lassen? Unser Partner, die white ip | Business Solutions GmbH, berät Sie betriebswirtschaftlich rund um alle Aspekte Ihres Geistigen Eigentums.
Wie viel kostet eine Patentanmeldung?
Die Kosten für eine Patent­anmeldung sind stark abhängig vom Komplexitäts­grad und dem zu erwartenden Aufwand.

Die Kosten für eine Patentanmeldung sind stark abhängig vom Komplexitätsgrad und dem zu erwartenden Aufwand. Die patentanwaltlichen Kosten für eine Patentanmeldung betragen dabei zumindest 3.500 EUR (netto). Hinzu kommen die Gebühren von Seiten des Amtes, bei dem die Patentanmeldung eingereicht wird. Für ein deutsches Patent fallen folgende Gebühren an, die beim DPMA zu entrichten sind.

Anmeldeverfahren (elektronisch):

40 EUR (ab dem 11. Anspruch erhöht sich die Gebühr um 20 EUR pro Anspruch

Anmeldeverfahren (Papierform):

60 EUR (ab dem 11. Anspruch erhöht sich die Gebühr um 30 EUR pro Anspruch

Rechercheantragsgebühr:

300 EUR

Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag:

350 EUR

Jahresgebühr ab dem 3. – 20. Jahr (steigend):

70 – 1.940 EUR

Welche Förderungen gibt es?
Kosten für die Recherche und die Patentanmeldung werden bis zu 50% gefördert.

Zur Förderung erfinderischer Tätigkeit kann beispielsweise eine WIPANO-Förderung infrage kommen. Die Kosten für die Recherche und die Patentanmeldung werden dabei zu 50 % durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.

Welche Dienstleistung bietet die white ip?
Aufgrund der hohen büro­kratischen Maßstäbe ist bei einer Patent­anmeldung ohne professionelle Unterstützung leider oft mit einer hohen Mängel­quote zu rechnen

Weiterhin hat die Erfindung den zahlreichen Formalerfordernissen des Patentrechts zu entsprechen, um darauf ein Patent anmelden zu können, mithin die Patentanmeldung sicher-zustellen.

Aufgrund der hohen bürokratischen Maßstäbe ist bei einer selbständigen Patentanmeldung ohne professionelle Unterstützung durch einen kompetenten Patentanwalt leider oft mit einer hohen Mängelquote zu rechnen. Allein eine ungenaue Beschreibung oder die Wahl eines falschen oder unklaren Begriffes bei der Formulierung eines Patentanspruches kann bei der Prüfung und Begutachtung zu enormen Schwierigkeiten führen, die wiederum in Verletzungsverfahren und negativen Prüfungsbescheiden enden. Allein die Möglichkeit an diesem entscheidenden Schritt einen gravierenden Fehler zu begehen ist zu hoch, als dass es das Risiko recht¬fertigt, dass das gesamte Verfahren dadurch verzögert wird oder gar zu einer Zurückweisung der Patentanmeldung kommt.

Als Patentanwälte unterstützen wir Sie mit einem auf Ihren Workflow und Ihr Projekt zugeschnittenen Ablaufplan bei der Patentanmeldung, Patentrecherche und Patentprüfung, um Sie nicht nur kosteneffizient (Patent Kosten) mit notwendigen Hintergrundinformationen zu versorgen, sondern auch um Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Ihren Workflow beeinträchtigen. Ebenso überprüfen wir mit Ihnen zusammen die Einhaltung der Patent Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Feinjustierung, um den hohen Anforderungen des DPMA oder EPA gerecht zu werden und um bereits im Vorfeld für die Erteilungsverfahren vor anderen nationalen Patentämtern gerüstet zu sein.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Patentrecht im nationalen sowie inter­nationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Patentanwalt in München, Dresden, Leipzig und Chemnitz.

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