Abfindung bei Kündigung
Abfindungen sind Verhandlungssache.
Was ist eine Abfindung und wer hat Anspruch darauf?
Die Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Es gibt keine gesetzliche Regelung über den konkreten Abfindungsbetrag. Die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist also nicht vorgeschrieben. Diese Abfindungshöhe wird daher zum Teil von menschlichen und sozialen Gesichtspunkten (beispielsweise Betriebszugehörigkeit und Anzahl der minderjährigen Kinder), vor allem aber vom Prozessrisiko entschieden. Das Prozessrisiko bezeichnet dabei die Gefahr für den Arbeitgeber, den Rechtsstreit zu verlieren. Je höher diese Gefahr für den Arbeitgeber ist und umso schwerer die Konsequenzen wiegen würden, insbesondere aufgrund von Lohnnachzahlungen und etwaigen Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers, umso eher ist der Arbeitgeber bereit, auch einen höheren Abfindungsbetrag zu zahlen.
Damit die Abfindung bei Kündigung nicht zu hoch oder zu niedrig ausfällt, ist eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen.
Unsere Kanzlei, die white ip | Patent & Legal, berät Sie als Arbeitgeber/in umfassend zum Umgang mit einer Abfindung bei Kündigungen, möglichen Arbeitnehmeransprüchen und die übliche Abfindungshöhe in Ihrer Branche und Region.
Unser Team ist für Sie telefonisch unter 0351 – 896 921 40 oder per E-Mail an kontakt@white-ip.com für Sie erreichbar.
Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und wir finden gemeinsam einen Termin.
Oft gestellte Fragen zu Abfindungen bei Kündigungen
Wer hat Anspruch auf Abfindung?
Ob und wann eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich kommt eine Abfindungszahlung nach § 9 des Kündigungsschutzgesetzes nur in Betracht, wenn entweder dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Ein Grund dafür ist beispielsweise eine erhebliche Zerstrittenheit der Parteien.
Dennoch kommt es im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens oftmals zur Vereinbarung einer Abfindungszahlung im Rahmen eines Vergleiches. Damit erkauft sich der Arbeitgeber praktisch eine einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und entgeht somit der Unsicherheit eines Rechtsstreits und einer gerichtlichen Entscheidung.
Eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht und Abfindungen ist empfehlenswert, denn die Höhe der Abfindungszahlung ist Verhandlungssache.
Warum sollte ein Anwalt zu Verhandlungen über Abfindungen hinzugezogen werden?
Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: vom Verhandlungsgeschick, aber auch von der Branche und Region oder bestehenden Vereinbarungen.
Je nach Gerichtsbezirk haben sich bestimmte „Grundbeträge“ für die Frage der Abfindung bei Kündigung entwickelt. Gängig ist dabei beispielsweise eine Abfindungshöhe eines halben Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr als Grundbetrag. Dieser Abfindungsbetrag kann je nach den Umständen des Einzelfalls sodann erhöht oder verringert werden.
Wurden in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen sowohl zum Grund als auch zur Höhe einer Abfindung getroffen werden, müssen diese im Einzelfall geprüft und zwingend beachtet werden.
Welche Folgen kann eine Abfindung haben?
Wir unterstützen Sie von der Prüfung des Abfindungsanspruchs bis hin zur Ermessung der Abfindungshöhe.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in Dresden, ganz Sachsen sowie deutschlandweit für Unternehmen, Geschäftsführende und leitende Angestellte tätig und beantworten Ihre Fragen anlässlich einer Kündigung und einer möglichen Abfindung jederzeit vertrauensvoll und kompetent.
Ihr Ansprechpartner
Albrecht Lauf
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
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