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Markenrecht

Marken –
gutachten

Aufträge zur Erstellung von Gut­achten bzgl. etwaiger Marken­rechts­verletzungen werden in den heutigen Zeiten vielfach in Auftrag gegeben. Solche Gut­achten, welche sich mit der Bewertung von Marken­rechts­verletzungen ausein­ander­­setzen, werden häufig als Marken­gutachten, Verletzungs­gutachten oder Kollisions­gutachten bezeichnet.
Im Kern geht es hierbei um die Betrachtung, ob die eigenen Marken- und/oder Kennzeichen­rechte die Marken- und/oder Kennzeichen­rechte Dritter ver­letzen. Ebenso ist der umgekehrte Fall zu betrachten. Hierbei stellt sich also die Frage, ob Dritte Marken- und/oder Kennzeichen­rechte die eigenen Marken- und/oder Kennzeichen­rechte verletzten. In jedem Fall steht also ein Betrachtung im Vorder­grund, ob sich ähnliche und/oder identische Zeichen gegen­über­stehen. Eine solche Betrachtung ist notwendig, da mit steigender Anzahl an Marken­anmeldungen und der Einführung ander­weitiger Kennzeichen­rechte die jeweilige Verwechslungs­gefahr steigt. Dies wiederum führt dazu, dass die Anzahl der Verwechslungs­vorgänge steigt. Dieser Umstand wiederum führt dazu, dass eine präventive Betrachtungs­­weise immer mehr an Daseins­berechtigung gewinnt, um schlicht­weg auszuschließen, das Rechte Dritter verletzt werden und hierbei Kosten für eine gefährdete Marken­entwicklung sowie entsprechender Markt­einführung gespart werden können.
Dekorative Darstellung einer Glühbirne - Sinnbild einer Idee während der Patentanmeldung
Glühbirne als Symbol für Ideen
Glühbirne als Symbol für Ideen
Markenrecht

Verletzungs­gutachten

In einem Verletzungs­gutachten/Kollisions­gutachten sind in der Regel folgende Themen­komplexe zu berück­sichtigen:
  • Studium der vom Mandanten vorgelegten relevanten Dokumente
  • Persönliche Beratung bei offenen Fragen
  • Recherche und Bewertung aktueller Rechtsprechung
  • Erstellen eines Rechtsgutachtens über mögliche Kollisionen einschließlich identischer und äquivalenter Verletzung
  • Hinweise zum weiteren Vorgehen
  • Überarbeitung des Rechtsgutachtens in Absprache mit dem Mandanten
Markenrecht

Aufgaben­bereiche

In der Regel werden unsere Anwälte mit der Erstellung von Marken­gutachten betreut, wenn eine Produkt­­einführung bevorsteht oder aber eine Unternehmens­­idee­/ein neues Geschäfts­modell in den Markt eingeführt wird. Darüber hinaus werden unsere Anwälte mit der Erstellung von Gutachten im Marken­recht beauftragt, wenn ein Unter­nehmen gekauft oder verkauft werden sollen. Im Bereich Unternehmens­kauf/Unternehmens­verkauf/Mergers & Akquisition ist die Betrachtung der IP-Rechte, mithin der Marken­rechte, mittler­weile Alltag geworden. Unsere hierauf spezialisierten Anwälte beraten Sie mithin unter anderem in den Bereichen:
  • Erstellung Gutachten zum Markenrecht bei der Unternehmensnachfolge
  • Erstellung Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmenskauf
  • Erstellung Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmensverkauf
  • Erstellung Markengutachten Mergers & Akquisition

Gern sind unsere Anwälte beim Schutz Ihrer Rechte sowie deren Durchsetzung beratend tätig. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

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