Marken –
gutachten
Gutachten, die sich mit der Beurteilung von potenziellen Markenrechtsverletzungen befassen, werden als Markengutachten, Verletzungsgutachten oder Kollisionsgutachten bezeichnet. Sie werden zur Risikoanalyse und -beurteilung im Zuge von Markeneinführungen, Transaktionen oder Markenanmeldungen in durchgeführt.
Im Kern prüft unser Anwaltsteam im Rahmen des Gutachtens, ob die Marken- und Kennzeichenrechte des Auftraggebers die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus wird im Umkehrschluss auch geprüft, ob Dritte möglicherweise gegen die eigenen Markenrechte verstoßen haben, um gegebenenfalls Ansprüche gegen Nachahmer geltend zu machen.
Bei einem Markengutachten wird kontrolliert, ob ähnliche oder identische Zeichen vorliegen. Eine solche Recherche ist notwendig, weil mit zunehmender Anzahl von Markenanmeldungen und der Einführung weiterer Kennzeichenrechte die Verwechslungsgefahr steigt, was zu einem Anstieg der potenziellen Markenverletzungen führt.
Eine präventive Betrachtungsweise und Tiefenprüfung vor der Markteinführung sind wichtig, um sicherzustellen, dass durch eine neu entwickelte Marke keine Rechte Dritter verletzt werden sowie um das Risiko von Markenstreitigkeiten zu minimieren.
Auch im Rahmen von Unternehmenstransaktionen oder Nachfolgeprozessen empfiehlt sich eine juristische Prüfung der IP-Rechte.
Verletzungsgutachten
Bei einem Verletzungsgutachten bzw. Kollisionsgutachten werden üblicherweise folgende Themenkomplexe berücksichtigt:
- Studium der vom Mandanten vorgelegten relevanten Dokumente
- Persönliche Beratung bei offenen Fragen
- Recherche und Bewertung aktueller Rechtsprechung
- Erstellen eines Rechtsgutachtens über mögliche Kollisionen einschließlich identischer und äquivalenter Verletzung
- Hinweise zum weiteren Vorgehen
- Überarbeitung des Rechtsgutachtens in Absprache mit dem Mandanten
Leistungen
Markengutachten werden von unseren Anwälten in der Regel im Vorfeld einer Produkteinführung oder im Zusammenhang mit der Vermarktung einer Unternehmensidee oder eines neuen Geschäftsmodells erstellt. Darüber hinaus sind unsere Anwältinnen und Anwälte im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen für die Erstellung von markenrechtlichen Gutachten im Einsatz, denn bei Unternehmenstransaktionen / Mergers & Acquisitions ist die Berücksichtigung von IP-Rechten und damit auch die juristische und betriebswirtschaftliche Prüfung und Bewertung von Markenrechten zur Norm geworden. Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte unterstützen Sie zuverlässig und fachgerecht durch die:
- Erstellung von Gutachten zum Markenrecht bei der Unternehmensnachfolge,
- Erstellung von Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmenskauf,
- Erstellung von Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmensverkauf,
- Erstellung von Markengutachten für Mergers & Acquisitions.
Gern sind unsere Anwälte beim Schutz Ihrer Rechte sowie deren Durchsetzung beratend tätig. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Ihre Ansprechpartner
Josephine Klawon
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Sabrina Lahne
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
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