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white ip Markenrecht

Marke anmelden

Bevor Sie Ihre Marke anmelden, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese die formellen Voraus­setzungen erfüllt. Nur unter Einhaltung dieser Voraus­setzungen hat Ihre Marken­anmeldung Aussicht auf Erfolg. Unsere auf Marken­recht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie vollumfänglich, um erfolgreich Ihre Marke anmelden zu können.

Ganz gleich ob als Privatperson oder Unternehmen – Sie können Ihr Zeichen jederzeit als Marke anmelden. Je nach Zielregion sind hierfür verschiedene Ämter zuständig. Sie möchten beispielsweise eine Marke in Deutschland anmelden? Dann ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) das verantwortliche Registeramt. Selbstverständlich sind Markenanmeldungen auch in anderen Ländern möglich. Besonders wichtig zu wissen: Eine Marken­anmeldung hat stets den Vorteil, dass Sie den Wert Ihrer Marke schützen und so Vermögen aufbauen. Zugleich schützen Sie sich vor Konkurrenz­marken, verhindern Marken­piraterie und Betrug.

Ihre Marke! Ihre Recht! Ihr Wert!

Dekorative Darstellung einer Glühbirne - Sinnbild einer Idee während der Patentanmeldung
Glühbirne als Symbol für Ideen
Glühbirne als Symbol für Ideen
Viergliedriges System

Die richtige Anmelde­strategie

Ob in Deutschland, in der Europäischen Union oder in anderen Länder dieser Welt – Ihr Zeichen als Marke anmelden können Sie in zahlreichen Zielregionen abhängig von Ihrer Ausrichtung und Ihren Wünschen. Gemäß des „viergliedrigen Systems“ kann eine Markeneintragung national, regional, in der EU oder international erfolgen.

01. Nationale Marke

Schutz in einem EU-Mitgliedstaat

Schutz in einem EU-Mitgliedstaat wie Deutschland, Frankreich, Spanien oder einem anderen Land – Markenregistrierung beim jeweils zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum (in Deutschland beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt – DPMA)

02. Unionsmarke

Schutz in der Europäischen Union

Schutz in mehreren EU-Mitglied­staaten bzw. der gesamten Europäischen Union – Markenregistrierung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO

03. Benelux-Marke

Schutz in Belgien,
Niederlande, Luxemburg

Schutz in Belgien, den Nieder­lande und in Luxem­burg – Markenregistrierung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum – BOIP.

04. Internationale Marke

Internationaler Markenschutz

Schutz unter internationalem Schirm mit Auswahl nationaler Zielregionen wie Deutschland, USA, Mexiko u.a. – Markenregistrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie den jeweils zuständigen nationalen Ämtern je nach gewählten Zielregionen

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Ihre Ansprechpartner

Markenrecht

Marke anmelden - Strategie

Wenn Sie Ihr Zeichen schützen und eine Marke anmelden lassen möchten, sollte dies gut geplant sein. Der Grund ist nicht nur, dass es zu Marken­kollisionen mit bereits eingetragenen Marken oder Schutz­rechten kommen kann, Ihre Marke nicht den Schutz­umfang hat, den Sie sich vorstellen, oder dass die Markenanmeldung vom jeweiligen Amt abgelehnt wird und bereits gezahlte Gebühren nicht mehr zurück erstattet werden.

Eine gute Marken­strategie umfasst nicht nur die Gestaltung und Art Ihres Zeichens, das sie anmelden möchten, sondern auch den örtlichen Schutz­umfang (siehe oben) sowie die zur Marke passenden Waren und Dienst­leistungen.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Marken­recht im nationalen sowie inter­nationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Marken­anwalt in Dresden, München, Chemnitz und Leipzig.

Ihre Marke - Unser Engagement

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Sie möchten eine Marke anmelden, haben noch Fragen oder suchen eine professionelle Beratung zur Markanmeldung? Wir sind sehr gern für Sie da!

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