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Handels- und Gesellschafts­recht

Unternehmens­aufspaltung

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen, die Ihnen helfen, die komplexen Herausforderungen einer Unternehmens- oder Betriebsaufspaltung zu verstehen und zu navigieren.

Die Anwälte der white ip | Patent & Legal bieten auf Ihren Fall spezialisierte Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Prozess der Unternehmensaufspaltung sowohl effizient als auch im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt wird.

01.

Unternehmensaufspaltung

Die Unternehmens- oder Betriebsaufspaltung beschreibt die Aufteilung eines Gewerbebetriebs in zwei separate Unternehmen. Die Motive für eine solche Unternehmensaufspaltung sind nahezu ausschließlich finanzieller, insbesondere steuerrechtlicher Art.

Eine Betriebsaufspaltung kann jedoch auch ungewollt erfolgen, zum Beispiel im Rahmen eines Erbfalls. Dies kann erhebliche ertrags- und gewerbesteuerliche Konsequenzen haben, wenn es erst nach einer längeren Zeit, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung, aufgedeckt wird. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

02.

Arten und Gründe der Aufspaltung

Typischerweise findet eine Betriebsaufspaltung dahingehend statt, dass eine Vermögens- und eine Verwaltungsgesellschaft bestimmt wird. Bei der Verwaltungsgesellschaft handelt es sich regelmäßig um eine GmbH um die Vorteile der Haftungsbeschränkung genießen zu können. Die Vermögensgesellschaft wird regelmäßig als Personengesellschaft geführt, um der steuerlichen Doppelbelastung im Rahmen der Gewinnausschüttung von der Verwaltungs- an die Vermögensgesellschaft zu entgehen.

03.

Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt nur vor, wenn zwischen den beiden Gesellschaften eine sachliche und personelle Verflechtung besteht und auch nur dann treten die entsprechenden steuerrechtlichen Konsequenzen ein.

Eine sachliche Verflechtung ist dabei nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein Unternehmen dem Anderen eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt. Der Bundesfinanzhof versteht unter solchen wesentlichen Betriebsgrundlagen solche, denen ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung zukommt und die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind. In Betracht kommen hier vor allem Grundstücke, Produktionsstätten oder sonstiges höherwertiges Anlagevermögen.

Die personelle Verpflichtung erfordert die Möglichkeit, dass die hinter den Unternehmen stehenden Personen, einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen begründen können. Vereinfacht gesagt ist eine personelle Verpflichtung gegeben, denn die Geschicke der beiden Gesellschaften von den selben Personen gelenkt werden.

Ob sich eine Betriebsaufspaltung steuerlich letztlich positiv oder negativ auswirkt ist eine Frage die im jeweiligen Einzelfall entschieden werden muss und entscheidet sich vor allem nach dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz am Gesellschaftssitz.
Sollten Sie also Fragen haben, bezüglich einer Unternehmensaufspaltung, wenden Sie sich an unsere erfahrenen Anwälte zur Betriebsaufspaltung der Kanzlei white ip | Patent & Legal in Dresden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern.

Wir, die Rechtsanwälte von white ip | Patent & Legal, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

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