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Patent & Legal

Ansprüche aufgrund
einer eingetragenen Marke

Als Inhaber einer Marke stehen Ihnen bestimmte Ansprüche zu. Wir bieten ihnen eine umfassende und vollständige Beratung über ihre Ansprüche aus Domains und in Deutschland, der EU oder international registrierten Marken bzw. Trademarks an. 

Grundsätzlich gilt, dass Sie aufgrund Ihrer eingetragenen Marke dazu berechtigt sind, Ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Des Weiteren steht ihnen ein Recht zu, gegen die spätere Eintragung ähnlicher Domains rechtlich vorzugehen. Im Übrigen stehen Ihnen aufgrund Ihrer Ansprüche aus der Domain oder Marke Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber Dritten zu, sollten diese aufgrund ihrer Handlungen Ihre Marke verletzen. Vernichtungs- und Rückrufansprüche aufgrund der eingetragenen Marke oder Domain kommen ebenso in Betracht wie Auskunftsansprüche über das Ausmaß und die Herkunft.

Markenschutz

Widerspruchsverfahren

Wenn Sie bereits über eine eingetragene Marke verfügen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht bezüglich später eingetragener Marken zu. Dieser Widerspruch erfolgt in einem, eigens für das Markenrecht angelegten, Widerspruchsverfahren.

Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht sieht vor, dass die Widerspruchsfrist ab dem Tag beginnt, an dem die jeweilige kollidierende Marke im Markenblatt veröffentlicht wird und endet nach 3 Monaten. Anschließend wird im Widerspruchsverfahren des Markenrechts geprüft, ob etwaige relative Schutzhindernisse vorliegen. Sofern das Widerspruchsverfahren Erfolg hat, erfolgt die Löschung des entsprechenden Eintrags aus dem Register.

Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht kann besonders in den Fällen angestrebt werden, wenn der Widerspruch auf eine bereits bestehende ältere Marke gestützt wird, die nahezu identisch oder in hohem Maße verwechslungsfähig ist. Unsere Rechtsanwälte im Bereich des Markenrechts stehen ihnen hierbei selbstverständlich mit einer vollständigen und umfassenden Beratung zur Seite.

Patent & Legal

Was ist eine Marke?

Marken – auch Kennzeichen genannt – dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. An eine unterscheidungsstarke Marke knüpfen Kunden vielfach ihre Vorstellungen zur Identität des Unternehmens und zur Qualität seiner Produkte. Deshalb beeinflussen Marken täglich die Kaufentscheidungen von Verbrauchern. Sie können daher je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen beträchtlichen Vermögenswert und tragen wesentlich zum Erfolg eines Unternehmens bei.

Markenrecht

Löschungsantrag

Das Widerspruchsverfahren kann im Markenrecht bei relativen Schutzhindernissen beantragt werden. Ein Löschungsantrag kann im Markenrecht unter anderem bei absoluten Schutzhindernissen gestellt werden.

Sofern die dreimonatige Frist für das Widerspruchsverfahren nicht eingehalten wurde, kann der Markeninhaber der älteren Marke auch auf dem Klageweg einen Löschungsantrag stellen.

Der Löschungsantrag im Markenrecht kommt aber vor allem bei Fällen des Verfalls einer älteren Marke in Betracht. Der Löschungsantrag hat hierbei dann Aussicht auf Erfolg, wenn der jeweilige Markeninhaber ab dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren keinen markenmäßigen Gebrauch vorgenommen hat. Diese kann der Betroffene auch nur dann entschuldigen, wenn er berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung anführen kann.

Ein Löschungsantrag kann im Markenrecht auch in den Fällen der böswilligen Anmeldung mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden. Eine böswillige Markenanmeldung wird dann angenommen, wenn die Markenanmeldung lediglich deswegen erfolgt ist, um die Konkurrenz sittenwidrig zu behindern.

Im Übrigen sei gesagt, dass der markenrechtliche Löschungsantrag auch im Wege des Widerspruchsverfahrens gestellt werden kann.

Unser Patent & Legal Team unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren und Löschungsanträgen.
Unsere Patent- und Rechts­anwälte sind spezialisiert auf das Marken­recht und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen der Prioritäts­recherche, Marken­­anmeldung bis hin zu der gericht­lichen Durch­setzung Ihrer Marken­rechte zur Ver­fügung.

Damit Sie die betriebs­­wirt­schaft­lichen und steuerlichen Aspekte Ihrer Marken nicht aus den Augen verlieren, steht Ihnen unser Partner white ip | Business Solutions und white ip | Tax zur Ver­fügung.

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Ihre Ansprechpartner

Markenrecht

Unsere Leistungen

01.

Marke anmelden

Unsere auf Marken­recht spezialisierten Marken­anwälte nehmen deutsche, europäische und internationale Marken­anmeldungen vor.

02.

Markenrecherche

Im Zuge einer Marken­recherche, prüfen unsere Anwälte, ob Ihr Kenn­zeichen in identischer oder ähnlicher Form bereits als Marke ein­getragen worden ist.

04.

Markenverletzung

Sollten Sie fest­stellen, dass Ihre Marken­rechte verletzt wurden, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung.

03.

Beratung und Verteidigung

Wir vertreten Ihre Belange im Marken­recht und sind Ihnen bei der Durch­setzung Ihrer unter­nehmerischen Ideen­findung behilflich.

05.

Markengutachten

Unsere Anwälte werden mit der Erstellung von Marken­gutachten betreut, wenn eine Produkt­einführung bevorsteht.

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