Ansprüche aufgrund
einer eingetragenen Marke
Als Inhaber einer Marke stehen Ihnen bestimmte Ansprüche zu. Wir bieten ihnen eine umfassende und vollständige Beratung über ihre Ansprüche aus Domains und in Deutschland, der EU oder international registrierten Marken bzw. Trademarks an.
Grundsätzlich gilt, dass Sie aufgrund Ihrer eingetragenen Marke dazu berechtigt sind, Ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Des Weiteren steht ihnen ein Recht zu, gegen die spätere Eintragung ähnlicher Domains rechtlich vorzugehen. Im Übrigen stehen Ihnen aufgrund Ihrer Ansprüche aus der Domain oder Marke Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber Dritten zu, sollten diese aufgrund ihrer Handlungen Ihre Marke verletzen. Vernichtungs- und Rückrufansprüche aufgrund der eingetragenen Marke oder Domain kommen ebenso in Betracht wie Auskunftsansprüche über das Ausmaß und die Herkunft.
Widerspruchsverfahren
Wenn Sie bereits über eine eingetragene Marke verfügen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht bezüglich später eingetragener Marken zu. Dieser Widerspruch erfolgt in einem, eigens für das Markenrecht angelegten, Widerspruchsverfahren.
Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht sieht vor, dass die Widerspruchsfrist ab dem Tag beginnt, an dem die jeweilige kollidierende Marke im Markenblatt veröffentlicht wird und endet nach 3 Monaten. Anschließend wird im Widerspruchsverfahren des Markenrechts geprüft, ob etwaige relative Schutzhindernisse vorliegen. Sofern das Widerspruchsverfahren Erfolg hat, erfolgt die Löschung des entsprechenden Eintrags aus dem Register.
Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht kann besonders in den Fällen angestrebt werden, wenn der Widerspruch auf eine bereits bestehende ältere Marke gestützt wird, die nahezu identisch oder in hohem Maße verwechslungsfähig ist. Unsere Rechtsanwälte im Bereich des Markenrechts stehen ihnen hierbei selbstverständlich mit einer vollständigen und umfassenden Beratung zur Seite.
Was ist eine Marke?
Marken – auch Kennzeichen genannt – dienen dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. An eine unterscheidungsstarke Marke knüpfen Kunden vielfach ihre Vorstellungen zur Identität des Unternehmens und zur Qualität seiner Produkte. Deshalb beeinflussen Marken täglich die Kaufentscheidungen von Verbrauchern. Sie können daher je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke einen beträchtlichen Vermögenswert und tragen wesentlich zum Erfolg eines Unternehmens bei.
Löschungsantrag
Das Widerspruchsverfahren kann im Markenrecht bei relativen Schutzhindernissen beantragt werden. Ein Löschungsantrag kann im Markenrecht unter anderem bei absoluten Schutzhindernissen gestellt werden.
Sofern die dreimonatige Frist für das Widerspruchsverfahren nicht eingehalten wurde, kann der Markeninhaber der älteren Marke auch auf dem Klageweg einen Löschungsantrag stellen.
Der Löschungsantrag im Markenrecht kommt aber vor allem bei Fällen des Verfalls einer älteren Marke in Betracht. Der Löschungsantrag hat hierbei dann Aussicht auf Erfolg, wenn der jeweilige Markeninhaber ab dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren keinen markenmäßigen Gebrauch vorgenommen hat. Diese kann der Betroffene auch nur dann entschuldigen, wenn er berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung anführen kann.Ein Löschungsantrag kann im Markenrecht auch in den Fällen der böswilligen Anmeldung mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden. Eine böswillige Markenanmeldung wird dann angenommen, wenn die Markenanmeldung lediglich deswegen erfolgt ist, um die Konkurrenz sittenwidrig zu behindern.
Im Übrigen sei gesagt, dass der markenrechtliche Löschungsantrag auch im Wege des Widerspruchsverfahrens gestellt werden kann.
Unser Patent & Legal Team unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren und Löschungsanträgen.
Unsere Patent- und Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Markenrecht und stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Themen der Prioritätsrecherche, Markenanmeldung bis hin zu der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Markenrechte zur Verfügung.
Damit Sie die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte Ihrer Marken nicht aus den Augen verlieren, steht Ihnen unser Partner white ip | Business Solutions und white ip | Tax zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Josephine Klawon
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Riedel
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Fabian Kölbl
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Unsere Leistungen
Marke anmelden
Unsere auf Markenrecht spezialisierten Markenanwälte nehmen deutsche, europäische und internationale Markenanmeldungen vor.
Markenrecherche
Im Zuge einer Markenrecherche, prüfen unsere Anwälte, ob Ihr Kennzeichen in identischer oder ähnlicher Form bereits als Marke eingetragen worden ist.
Markenverletzung
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Markenrechte verletzt wurden, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung.
Beratung und Verteidigung
Wir vertreten Ihre Belange im Markenrecht und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Ideenfindung behilflich.
Markengutachten
Unsere Anwälte werden mit der Erstellung von Markengutachten betreut, wenn eine Produkteinführung bevorsteht.
Unser Netzwerk bringt Ihre Idee auf die große Bühne und macht Sie zum Publikumsliebling.
white ip | Patent & Legal
URTEILE
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