Gebrauchs-
musterrecht
Im Unterschied zu Patenten werden im Rahmen des Eintragungsverfahrens bei den Gebrauchsmustern nicht die umfangreichen Voraussetzungen der Neuheit, des erfinderischen Schritts und der gewerblichen Anwendbarkeit geprüft. Folglich ist ein Gebrauchsmusterschutz schneller, einfacher und auch kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
Das Gebrauchsmusterschutzrecht gibt Ihrer Erfindung einen registrierten Schutz für zehn Jahre.
Durch das fehlende Prüfverfahren besteht die Gefahr, dass das Gebrauchsmuster von Anderen angegriffen und möglicherweise amtlich gelöscht wird. Deshalb ist es wichtig, dass a Ihr Gebrauchsmuster die Voraussetzungen eines technischen Schutzrechts erfüllen muss.
Deswegen sollten Sie gut patentanwaltlich beraten sein. Wir sind für Sie da, um zu erörtern, ob ein Gebrauchsmusterschutz für Ihre Idee sinnvoll ist. Zudem führen wir eine Produktrecherche durch, so dass Ihr Gebrauchsmuster auch einer nachträglichen Prüfung standhalten kann.
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen in allen amtlichen, außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, um Ihre schutzrechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder wenn Ihnen vorgeworfen wird die Schutzrechte anderer verletzt zu haben.
Ihre Ansprechpartner
Sabrina Lahne
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Klawon
white ip | Patent & Legal
Königstraße 7 | 01097 Dresden
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