Marken-
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Wichtig zu wissen ist, dass die zuständigen Ämter im Anmeldeverfahren (Marke) nicht überprüfen, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken von Wettbewerbern bestehen, die mit Ihrem Zeichen kollidieren können. Den Markenschutz prüfen, sowie den einschlägigen Schutzumfang sach- und fachgerecht festzustellen, sollte daher hohe Priorität haben.
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Sie sollten ferner wissen, dass ein Zeichen nicht automatisch für alle Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens Schutz erlangt, sondern vor der Markenanmeldung spezifische Waren und Dienstleistungen mit Hilfe eines Verzeichnisses definiert werden müssen. Dabei werden alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen nach der sog. Nizza-Klassifikation eingeteilt.
Dabei ist für den Erfolg einer Markenanmeldung entscheidend, welche Nizza-Klassen in welchem Umfang ausgewählt werden. Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie sich dazu Gedanken machen, welche Produkte und Dienstleistungen Sie innerhalb der nächsten 5 Jahre anbieten und vertreiben möchten.
Sind Sie zu weit in der Beschreibung der potentiell möglichen Waren und Dienstleistungen, drohen Konflikte mit anderen Marken und gegebenenfalls eine Ablehnung der Eintragung.
Sind Sie zu eng, beschränken Sie den Schutzumfang Ihrer Marke und zugleich Ihren eigenen Handlungsspielraum für die Zukunft unnötig.
Um für Sie und Ihr Unternehmen den besten Schutz zu gewährleisten, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie maßgeschneiderte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Detail ab.
Kosten einer Markenanmeldung
Ihre Ansprechpartner
Dr. Leopold Gruner
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Marie Riedel
Königstraße 7 | 01097 Dresden
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