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Markenrecht

Marken-
recherche

Wichtig zu wissen ist, dass die zuständigen Ämter im Anmelde­verfahren (Marke) nicht über­prüfen, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken von Wett­bewerbern bestehen, die mit Ihrem Zeichen kollidieren können. Den Marken­schutz prüfen, sowie den einschlägigen Schutz­umfang sach- und fach­gerecht fest­zustellen, sollte daher hohe Priorität haben.

Unsere auf Marken­recht spezialisierte Kanzlei empfiehlt Ihnen daher, einer Marken­anmeldung eine Marken­recherche voran­zustellen, wobei geprüft werden sollte, ob Ihr Kenn­zeichen in identischer oder ähnlicher Form bereits als Marke einge­tragen worden ist oder ob andere Rechte mit Ihrer Marke kollidieren könnten. So vermeiden Sie unnötige Kosten durch Ablehnung der Ein­tragung durch das zuständige Marken­amt, oder in einem Streit­fall für den Fall, dass Ihre Marke die Schutz­rechte eines anderen Rechte­­inhabers verletzt. Gerne beraten wir Sie hierzu und übernehmen die Marken­anmeldung einschließlich der erforderlichen Korres­pondenz mit dem zuständigen nationalen, europäischen oder inter­nationalen Amt für Sie. Darüber hinaus helfen wir Ihnen grund­sätzlich bei der Frage­stellung, wie man den Marken­namen prüfen kann. Eine tief­gehende DPMA Marken­recherche scheint hierbei unabdingbar.
Gehirn als Symbol für geistiges Eigentum
Gehirn als Symbol für geistiges Eigentum
Gehirn als Symbol für geistiges Eigentum
Wir sind Ihnen beim Schutz Ihrer Produkt- und Unter­nehmens­­kennzeichen behilflich, unterstützen Sie professionell und kompetent bei der Marken­­recherche, sind Ihr Unter­stützer im Bereich Marke anmelden, verstehen uns als Ihr Ansprech­partner im Marken­recht, sehen Marken­namen prüfen als unsere Aufgabe und möchten Sie im Hinblick auf unsere Qualität, Trans­parenz bzgl. anfallender Marken Kosten sowie unserer Geschwindig­keit begeistern. Auch nach einer erfolgten Marken­anmeldung empfehlen wir Ihnen in regel­­mäßigen Abständen eine Marken­recherche durchführen zu lassen, um Neuein­tragungen zu ermitteln, die gegenüber Ihrem Kenn­zeichen identisch oder ähnlich sind, da diese den Schutz­umfang Ihrer Marke verwässern und somit schwächen können. Um dies zu vermeiden, sollten Sie hiergegen beispiels­­weise im Wege eines kosten­­günstigen Wider­spruchs vor dem DPMA oder über eine Klage vor Zivil­gerichten vorgehen, sodass die neueingetragene Marke aus dem Register gelöscht wird. Alternativ sollten Sie jedoch versuchen, sich bereits im Vorfeld außer­gerichtlich durch eine Abmahnung verteidigen.
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Verzeichnis der Waren und Dienst­leistungen

Sie sollten ferner wissen, dass ein Zeichen nicht automatisch für alle Produkte und Dienst­leistungen Ihres Unter­nehmens Schutz erlangt, sondern vor der Marken­anmeldung spezifische Waren und Dienst­leistungen mit Hilfe eines Verzeich­nisses definiert werden müssen. Dabei werden alle Waren und Dienst­leistungen in 45 Klassen nach der sog. Nizza-Klassifikation einge­teilt.

Dabei ist für den Erfolg einer Marken­anmeldung entscheidend, welche Nizza-Klassen in welchem Umfang ausgewählt werden. Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie sich dazu Gedanken machen, welche Produkte und Dienst­leistungen Sie inner­halb der nächsten 5 Jahre anbieten und vertreiben möchten.

Sind Sie zu weit in der Beschreibung der potentiell möglichen Waren und Dienst­leistungen, drohen Konflikte mit anderen Marken und gegebenen­falls eine Ablehnung der Eintragung.

Sind Sie zu eng, beschränken Sie den Schutz­umfang Ihrer Marke und zugleich Ihren eigenen Handlungs­­spielraum für die Zukunft unnötig.

Um für Sie und Ihr Unter­nehmen den besten Schutz zu gewähr­leisten, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie maß­geschneiderte Waren- und Dienst­leistungs­verzeichnis im Detail ab.

Die white ip | Patent & Legal Patent­anwalts­gesellschaft mbh versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Marken­recht im nationalen sowie inter­nationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Marken­anwalt in Dresden, München, Chemnitz und Leipzig.
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Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten der Eintragung Ihres Zeichens als Marke hängen davon ab, bei welchem Amt Sie die Marken­­­anmeldung vornehmen. Die zuständigen Ämter stellen öffentlich zugänglich Informationen auf deren jeweiligen Web­­seiten zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie hierbei jedoch individuell und transparent, welche Kosten bei welcher Anmeldung für Sie konkret mindestens entstehen und mit welchen weiteren Zusatz­­kosten oder wieder­kehrenden Gebühren Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Marke anmelden.
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Ihre Ansprechpartner

Leopold Gruner
Dr. Leopold Gruner
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Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Riedel
Josephine Marie Riedel
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