Wussten Sie, dass über 80% der Erfindungen in Deutschland von Arbeitnehmern im Dienst entwickelt werden?
Trotz der hohen Zahl sind die Regelungen zur Erfindervergütung nicht immer bekannt, und ohne Fachkenntnis stellenweise nicht einfach nachzuvollziehen. Die Berechnungsgrundlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Rein aus §9 ArbnErfG geht nicht hervor, was unter einer „angemessenen Vergütung“ zu verstehen ist. Zudem sollte nicht nur der Arbeitgeber mit seinen Rechten und Pflichten vertraut sein, sondern auch der Arbeitnehmer. So können im Nachgang Streitigkeiten vermieden werden. Wir möchten Ihnen im Folgenden gerne Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang mit der Erfindervergütung an die Hand geben.
Trotz der hohen Zahl sind die Regelungen zur Erfindervergütung nicht immer bekannt, und ohne Fachkenntnis stellenweise nicht einfach nachzuvollziehen. Die Berechnungsgrundlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Rein aus §9 ArbnErfG geht nicht hervor, was unter einer „angemessenen Vergütung“ zu verstehen ist. Zudem sollte nicht nur der Arbeitgeber mit seinen Rechten und Pflichten vertraut sein, sondern auch der Arbeitnehmer. So können im Nachgang Streitigkeiten vermieden werden. Wir möchten Ihnen im Folgenden gerne Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang mit der Erfindervergütung an die Hand geben.
Brennpunkt Erfindervergütung – Berechnungsgrundlagen, Besonderheiten und Beispiele
Grundsätzlich ergibt sich die Erfindervergütung aus dem Erfindungswert und dem Anteilsfaktor. Im Folgenden wird die Wertermittlung erläutert. Methoden zur Berechnung des Erfindungswertes und Bestimmung der Bezugsgröße Zur Ermittlung des Erfindungswertes können drei Methoden genutzt werden:- Lizenzanalogie,
- Kaufpreis,
- Schätzung.
01. Lizenzanalogie
Die Lizenzanalogie ist die gängigste Methode zur Berechnung. Wichtig hierbei sind die Faktoren Bezugsgröße für den Umsatz und prozentualer Lizenzsatz auf den errechneten Umsatz. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: Erfindungswert = Bezugsgröße x Lizenzsatz in % Die Bezugsgröße bezieht sich dabei auf den Teil des Patents, der zu Berechnung des Umsatzes genutzt wird. Der Lizenzsatz ergibt sich aus den Lizenzsätzen bisher vergleichbarer Produkte – meist liegt dieser zwischen 0,1 % und 5 %.02. Kaufpreis
Bei der Kaufpreis-Methode wird der Arbeitnehmer an dem Verkaufspreis des Patents zu einem bestimmten Prozentsatz beteiligt. Berechnung des Anteilsfaktors Der Anteilsfaktor ist abhängig von drei verschiedenen Variablen: Stellung der Aufgabe, Lösung der Aufgabe, Stellung im Betrieb. Bei der Stellung der Aufgabe ist vor allem die Eigeninitiative des Arbeitnehmers zum Erkennen der Mängel und Herausforderungen des Unternehmens und zur Umsetzung der Erfindung relevant. Ähnlich wie bei der Stellung der Aufgabe steigt auch bei der Lösung der Aufgabe der Wert, je weniger Ressourcen der Arbeitnehmer zur Entwicklung der Erfindung verwendet hat. Zur Beurteilung sollten verschiedene Ressourcen/Sachverhalte aufgelistet werden. Je mehr von diesen genutzt wurden bzw. zutreffen, desto geringer wird der Wert. Sowohl die Stellung der Aufgabe als auch die Lösung derer können Werte zwischen 1 und 6 annehmen. Die Stellung im Betrieb bezieht sich auf das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers. Je entfernter die Entwicklung von den täglichen Aufgaben und beruflichen Anforderungen entfernt ist, desto höher ist der Wert. Beispielsweise ist der Wert eher niedrig, bei einem Arbeitnehmer aus der F&E-Abteilung im Vergleich zu einem Auszubildenden aus der Marketing-Abteilung. Dieser Faktor kann Werte zwischen 1 und 8 annehmen. Ausgehend davon ergibt sich der Anteilsfaktor (A) durch Addition der drei eben vorgestellten Faktoren. Jedem Wert ist ein Anteilsfaktor in Prozent zugeteilt.S | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
A in % | 2 | 4 | 7 | 10 | 13 | 15 | 18 | 21 | 25 | 32 | 39 | 47 | 55 | 63 | 72 | 81 | 90 | 100 |