Eine der erfolgreichsten Erfindungen des 20. Jahrhunderts wurde von genau 100 Jahren patentiert: das Eis am Stiel. Dank der Fortschritte in den Kühlungssystemen war die Zeit reif für die Idee, und das Erfolgsprodukt wurde gleich mehrmals erfunden.
Zwei der damals erfundenen Produkte sind, dank der von ihren Erfindern angemeldeten Patente und Markenrechte, noch immer bekannt und auf dem US-Markt erhältlich.
Der Lehrer Christian Nelson ließ sich im Januar 1922 den „Eskimo Pie“, einen schokoladenbezogenen Eiscremeriegel, patentieren.
Harry B. Burt, ein Konfekt-Hersteller, entwickelte ein ähnliches Produkt. Allerdings verbesserte er es, indem er dem Riegel auf Anraten seines Sohnes einen Stiel hinzufügte. Ohne Zweifel eine sinnvolle Verbesserung!
Er meldete am 30. Januar 1922 diverse Patente an: für das Produkt, den Herstellungsprozess und die Maschinen.
Gleichzeitig entwickelte er ambitionierte Pläne, um sein Unternehmen zu skalieren. Die standardisierte Produktion sollte durch lizensierte Hersteller durchgeführt werden. Vermarktet wurde das Markenprodukt über Food Trucks, die durch die Wohngebiete fuhren und die erfrischende Leckerei direkt zu den Konsumenten brachten.
1924 erhielt Burt die Patente für Verfahren und Maschinen, das von ihm beantragte Patent für „das Eigentum an allen Formen von gefrorenem Konfekt an einem Stiel“ wurde jedoch nie erteilt.
Der Legende nach war Frank W. Epperson einige Jahre voraus: Er erfand bereits 1905 durch Zufall das Wasser-Eis am Stiel.
Aber auch er musste abwarten, bis der Fortschritt eine größere Produktion möglich machte.
1923 stellte er sein Produkt, das Popsicle®, in Vergnügungsparks und an Stränden vor. Mit durchschlagendem Erfolg: An einem Tag verkaufte sein Eisstand auf Coney Island 8000 Stück!
1924 erhielt er das Patent für sein Herstellungsverfahren, welches er an die neu gegründete Popsicle Corporation abgab.
Natürlich zog die Idee Nachahmer auf den Plan. Aber dank ihrer Patente konnten sowohl Burt als auch die Popsicle Corporation erfolgreich gegen Nachahmer vorgehen.
Burt verklagte aber auch das Unternehmen Popsicle. Der Streit endete mit einer Lizenzvereinbarung und der Aufteilung des Marktes:
Die Popsicle Corporation und ihre Lizenznehmer durften Stieleis aus einer „Masse aus aromatisiertem Sirup, Wassereis oder Sorbet“ in zylindrischer Form herstellen, Burts Unternehmen Good Humor Corporation Eiscreme am Stiel auf Milchbasis in einer rechteckigen Form.
Die zwei Eisgiganten, die sich mit ihren Patenten den Markt für Eis am Stiel gesichert hatten, stritten noch bis 1933 über das eine oder andere Detail der Vereinbarungen.
Erfolgreich waren beide.
Heute ist ihr Streit längst Geschichte: Die legendären und immer noch wertvollen Traditionsmarken „Popsicle®“ und „Good Humor®“ gehören mittlerweile beide zu Unilever.