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Eine ungewöhnliche Anfrage zum Osterfest

Vor einigen Wochen erreichte uns eine Anfrage, die ungewöhnlicher nicht sein könnte.

Normalerweise ist es unser oberstes Gebot, die Anliegen unserer Mandanten mit größter Diskretion und Geheimhaltung zu behandeln. Doch in diesem besonderen Fall möchten wir eine Ausnahme machen – natürlich mit voller Zustimmung unseres neuen prominenten Mandanten.

Die Anfrage, die uns erreichte, stammte von einer Persönlichkeit, die in vielen unserer Kindheitserinnerungen eine zentrale Rolle spielt, und die auch in dieser Woche wieder viele Augen zum Strahlen bringen wird: dem Osterhasen.

Er fragte nach, ob es möglich sei, das Osterei als sein geistiges Eigentum schützen zu lassen:

„Ich will sicherstellen, dass nur Eier, die meinen hohen Standards entsprechen, als Ostereier verbreitet werden. Ist es möglich, meine Ostereier rechtlich schützen zu lassen?“

Wir haben die Frage natürlich gern beantwortet:

Lieber Osterhase,

vielen Dank, dass Du Dich mit Deiner Frage zum Schutz des Ostereis als geistiges Eigentum an uns gewandt hast.
Wir setzen uns intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinander, wie kreative Werke und Erfindungen rechtlich geschützt werden können, und möchten Dir hiermit unsere Einschätzung mitteilen.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen des Schutzes für geistiges Eigentum, darunter Patente, Designschutz und Markenrechte.
Nach eingehender Prüfung der Sachlage kommen wir jedoch zu dem Schluss, dass es für das traditionelle Osterei schwierig sein könnte, einen solchen Schutz zu erhalten.

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Das trifft auf Deine Ostereier leider nicht zu, sie besitzen keine neue signifikante technische Komponente oder Funktion. Du hättest die Chance auf ein solches Schutzrecht, wenn Du ein Osterei mit einem eingebautem GPS-Tracker erfunden hättest, damit die Eier leichter wiedergefunden werden können – falls Du einmal vergessen hast, wo Du sie versteckt hast.

Der Designschutz könnte theoretisch für ein außergewöhnliches Osterei-Design in Frage kommen, doch müsste dieses Design einzigartig und neu sein. Angesichts der langen Tradition von Ostereiern könnte dies eine Herausforderung darstellen, da viele Designs bereits existieren. Eine neue Kombination von Elementen oder eine innovative Gestaltungsmethode könnte jedoch die Neuartigkeit begründen. Wie wäre es etwa mit einem Osterei, dass im Dunkeln leuchtet?

Markenrechtlich könnten bestimmte Zeichen, die Du für Deine Ostereier verwendest, schützbar sein. Es könnte ein Logo, ein spezifisches Muster oder eine Kombination aus beidem sein, die das Osterei unverwechselbar machen und von anderen Ostereiern unterscheiden, etwa ein stilisiertes Monogramm mit Deinen Initialen oder eine einzigartige Farbkombination. Was wir uns auch vorstellen könnten, wäre die Anmeldung eines Gütesiegels, besonders wenn Dir der Qualitätsaspekt sehr wichtig ist.

Wie Du siehst, lassen sich Möglichkeiten finden, das Osterei zu schützen.

Aber hier kommt das große Aber: Ostern ist ein Fest für alle, besonders für die Kinder. Es geht um Spaß, ums Suchen und Finden, um Freude und Familie. Wenn wir jetzt anfangen würden, Dinge wie das Osterei rechtlich schützen zu lassen, könnte das bedeuten, dass nicht mehr jeder einfach so Ostereier basteln, anmalen, verstecken und suchen kann, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob er damit vielleicht irgendwelche Regeln bricht. Das wäre doch schade, oder?

Deswegen, lieber Osterhase, auch wenn es vielleicht möglich wäre, bestimmte Dinge schützen zu lassen, empfehlen wir Dir, es nicht zu tun. Die Idee von Ostern und den Ostereiern ist doch, dass sie Freude bringen und Menschen zusammenbringen. Und das ist doch viel wichtiger als jedes Schutzrecht, findest Du nicht auch?

Wir hoffen, dass diese Erklärung hilfreich für Dich ist und stehen gerne zur Verfügung, sollten weitere Fragen auftauchen.

Mit freundlichen Grüßen
das Team der white ip“

Wir freuen uns Ihnen schreiben zu können, dass wir in der ungewöhnlichen Angelegenheit des Osterhasen erfolgreich waren: Nach sorgfältiger Überlegung und Beratung hat der Osterhase beschlossen, von einem Schutz seiner Ostereier abzusehen, um die Tradition und Freude des Osterfestes für alle offen und zugänglich zu halten. Diese Entscheidung erinnert uns daran, dass manche Dinge im Leben universell geteilt werden sollten.

Im Wirtschaftsleben ist es jedoch wichtig, die eigenen kreativen Ideen und Innovationen effizient und effektiv zu schützen. Der Schutz Ihrer Werke und Erfindungen ist unerlässlich, um Ihre Rechte und Wettbewerbsvorteile zu bewahren.
Wir beraten Sie gern ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten ein entspanntes und frohes Osterfest!
Ihr white ip | Patent & Legal-Team

Über die Autorin
Marlén Mieth
Ansprechpartner

Als Head of Business Development & Marketing koordiniert sie die Geschäftsentwicklungsaktivitäten, Marketingstrategie und Öffentlichkeitsarbeit der Kanzlei.

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