Marken-
verletzung
Inhaber einer eingetragenen Marke, eines Unternehmenskennzeichens oder eines nicht eingetragenen Kennzeichens, welches aufgrund seiner ständigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr als Marke wahrgenommen wird, haben Anspruch auf Abwehr einer Markenverletzung. Eine Markenverletzung liegt unter bestimmten Voraussetzungen vor.
Zunächst einmal ist erforderlich, dass der Inhaber des Markenrechtes ein prioritätsälteres/zeitrangälteres Recht an der Marke aufweisen kann. Kurzum bedeutet dies, dass das Markenrecht/das Markenzeichen zeitlich vor dem potentiell verletzenden Zeichen entstanden sein muss. Wenn dies der Fall ist, was einer Entscheidung des Einzelfalles obliegt, so ist ferner erforderlich, dass die verletzende Marke der älteren Marke gegenüber identisch oder ähnlich ist. Weitere Ausführungen an dieser Stelle sind mehr als umfangreich. Insofern verweisen wir an dieser Stelle gern auf Ihren Markenanwalt, welcher Sie bzgl. einer etwaigen Markenverletzung vertritt und Ihnen Chancen und Risiken aufzeigt.
Markenverletzung
Bei einer Markenverletzung liegt im Gegensatz zu einem materiellen Recht, die Verletzung eines immateriellen Rechtes vor. Im Bereich der Verletzung immateriellen Rechtes sind Gegenstandswerte/Streitwerte von mittlerweile Beträgen oberhalb von 100.000 TE als normal einzustufen. Somit gehen im Bereich der Markenverletzung erhebliche Prozess- und Kostenrisiken einher. Von daher empfehlen wir die Beratung und Vertretung eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, welcher über ausreichende Erfahrung mit potentiellen Markenverletzungen sowie Markenrechtsstreitigkeiten verfügt.
Eine Markenverletzung zieht eine Vielzahl von Ansprüchen nach sich:
01.
Anspruch auf Unterlassung
02.
Anspruch auf Löschung
03.
Anspruch auf Auskunft
04.
Erstellung von Marken Gutachten
Unterstützung
Sollten Sie eine potentielle Markenverletzung begangen haben oder aber feststellen, dass Ihre Markenrechte durch Dritte verletzt werden, so stehen Ihnen unsere auf Markenverletzung spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Wir beraten Sie transparent und vertreten Ihre Interessen effizient und professionell. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir können Ihnen zum einen kurzfristige Termine gewährleisten. Ferner ist es uns jederzeit möglich, Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihren speziellen Fall/Vorgang zur Seite zu stellen. Auch vertreten wir Sie in einstweiligen Verfügungsverfahren aller Instanzen und erwirken Abmahnungen, insofern Ihre Markenrechte verletzt werden.
Die white ip | Patent & Legal Patentanwaltsgesellschaft mbh versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Markenrecht im nationalen sowie internationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Markenanwalt in Dresden, München, Chemnitz und Leipzig.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Leopold Gruner
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Marie Riedel
Königstraße 7 | 01097 Dresden