Marken –
gutachten
Aufträge zur Erstellung von Gutachten bzgl. etwaiger Markenrechtsverletzungen werden in den heutigen Zeiten vielfach in Auftrag gegeben. Solche Gutachten, welche sich mit der Bewertung von Markenrechtsverletzungen auseinandersetzen, werden häufig als Markengutachten, Verletzungsgutachten oder Kollisionsgutachten bezeichnet.
Im Kern geht es hierbei um die Betrachtung, ob die eigenen Marken- und/oder Kennzeichenrechte die Marken- und/oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen. Ebenso ist der umgekehrte Fall zu betrachten. Hierbei stellt sich also die Frage, ob Dritte Marken- und/oder Kennzeichenrechte die eigenen Marken- und/oder Kennzeichenrechte verletzten.
In jedem Fall steht also ein Betrachtung im Vordergrund, ob sich ähnliche und/oder identische Zeichen gegenüberstehen. Eine solche Betrachtung ist notwendig, da mit steigender Anzahl an Markenanmeldungen und der Einführung anderweitiger Kennzeichenrechte die jeweilige Verwechslungsgefahr steigt. Dies wiederum führt dazu, dass die Anzahl der Verwechslungsvorgänge steigt. Dieser Umstand wiederum führt dazu, dass eine präventive Betrachtungsweise immer mehr an Daseinsberechtigung gewinnt, um schlichtweg auszuschließen, das Rechte Dritter verletzt werden und hierbei Kosten für eine gefährdete Markenentwicklung sowie entsprechender Markteinführung gespart werden können.
Verletzungsgutachten
In einem Verletzungsgutachten/Kollisionsgutachten sind in der Regel folgende Themenkomplexe zu berücksichtigen:
- Studium der vom Mandanten vorgelegten relevanten Dokumente
- Persönliche Beratung bei offenen Fragen
- Recherche und Bewertung aktueller Rechtsprechung
- Erstellen eines Rechtsgutachtens über mögliche Kollisionen einschließlich identischer und äquivalenter Verletzung
- Hinweise zum weiteren Vorgehen
- Überarbeitung des Rechtsgutachtens in Absprache mit dem Mandanten
Aufgabenbereiche
In der Regel werden unsere Anwälte mit der Erstellung von Markengutachten betreut, wenn eine Produkteinführung bevorsteht oder aber eine Unternehmensidee/ein neues Geschäftsmodell in den Markt eingeführt wird. Darüber hinaus werden unsere Anwälte mit der Erstellung von Gutachten im Markenrecht beauftragt, wenn ein Unternehmen gekauft oder verkauft werden sollen. Im Bereich Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf/Mergers & Akquisition ist die Betrachtung der IP-Rechte, mithin der Markenrechte, mittlerweile Alltag geworden. Unsere hierauf spezialisierten Anwälte beraten Sie mithin unter anderem in den Bereichen:
- Erstellung Gutachten zum Markenrecht bei der Unternehmensnachfolge
- Erstellung Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmenskauf
- Erstellung Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmensverkauf
- Erstellung Markengutachten Mergers & Akquisition
Gern sind unsere Anwälte beim Schutz Ihrer Rechte sowie deren Durchsetzung beratend tätig. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Leopold Gruner
Königstraße 7 | 01097 Dresden
Josephine Marie Riedel
Königstraße 7 | 01097 Dresden