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Patentrecht

Ich bin Erfinder eine KI und möchte ein Patent an­melden.

Neuronale Netze, maschinelles Lernen – unter dem Begriff Künstliche Intelligenz fasst man maschinelle Modelle zusammen, mit deren Hilfe Maschinen „menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität“[1] imitieren können. Sie beruhen auf komplexer Mathematik und haben kein menschliches Bewusstsein. Sie erleben keine Emotionen. Kurzum, sie sind keine Menschen. Können sie trotzdem ein (Mit-)Erfinder sein und ein Patent anmelden?

Mensch oder Werkzeug, wer ist der Erfinder, Autor, Schöpfer?

Wer ist Schöpfer eines Werkes – der Mensch oder sein Werkzeug? Eine Frage, die die Meisten spontan mit: „Natürlich der Mensch!“ beantworten würden.

Spannende Fragen, auf die es nicht immer eine einfache oder klare Antwort gibt. Fragen, die jetzt auch das Patentamt der USA stellt.

KI als Erfinder und Patent-Anmelder

Momentan nimmt das US-Patentamt (USPTO) keine Eintragungen von Patenten an, bei denen als Erfinder eine künstliche Intelligenz angegeben werden soll.
Das könnte sich laut Heise vielleicht ändern. Um den Vorsprung in den Bereichen KI und Neue Technologien zu fördern, hat das US-Amt eine Reihe von Fragen veröffentlicht , die über den zukünftigen Umgang mit KI und Patenten Einfluss haben könnten:

 

Spannende Fragen, die auch in Deutschland nicht unbeachtet bleiben. Im November 2022 fand die KI-Tagung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) statt. Themen der Tagung mit 130 Teilnehmern waren unter anderem Künstliche Intelligenz, deren Schutzfähigkeit und die Generierung von Erfindungen durch KI.

KI als Schutzrechtsinhaber und Rechtssubjekt

Auch in Deutschland ist es momentan so, dass weder Patente, Designs oder Marken durch eine KI angemeldet können. Denn Anmelder von Schutzrechten müssen Rechtssubjekte, also natürliche oder juristische Personen sein. Zum Beispiel Personen, Stiftungen oder Kapitalgesellschaften.
Damit eine Künstliche Intelligenz Erfinder oder Anmelder sein könnte, müsste sie als Rechtssubjekt anerkannt werden. Wer den Status eines Rechtssubjekts hat, ist aber gleichzeitig Träger von Rechten und Pflichten. Für uns Menschen bedeutet das: Konto eröffnen, Erbe antreten, Eis kaufen oder vor Gericht verklagt werden, alles ist möglich. Auch Unternehmen können rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Künstliche Intelligenzen können nicht eigenständig am Rechts- oder Geschäftsverkehr teilnehmen. Sie können weder Vermögen besitzen noch für Fehler haftbar gemacht werden. Diese Rechte und Pflichten liegen bei den Menschen, die sie programmiert haben oder benutzen.
Es bleibt abzuwarten, ob und wann es dazu kommen wird, dass (starken) Künstlichen Intelligenzen der Status eines Rechtssubjektes zugesprochen wird. Und wie der Gesetzgeber in dem Fall die Rechte und Pflichten der intelligenten Computersysteme regeln wird.

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Fazit

Momentan sind KIs aus Sicht der Schutzrechte ausschließlich Werkzeuge, wenn auch intelligente. Ob und wie sie in der Zukunft selbst als Patentanmelder und Schutzrechtsinhaber auftreten können, bleibt abzuwarten.
Soll eine Erfindung zum Patent angemeldet werden, welche mit Hilfe von KI erstellt wurde, ist die KI kein Erfinder oder Miterfinder. Die Anmeldung erfolgt also über den Nutzer bzw. Erfinder. Um etwaige Schutzrechte anzumelden, muss vorher aber unter anderem geklärt werden, ob die computergenerierten Arbeitsergebnisse durch Urheber- oder Leistungsschutzrechte geschützt sind und ob die Erfindung schutzfähig ist.

Sie möchten gerne selbst ein Patent anmelden oder haben weitere Fragen zum Thema? 

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