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Alles in Butter? Wenn sich Produkte zu ähnlich werden: Kerrygold vs. Dairygold

Wenn sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandersetzt, ob grasende Kühe und grüne Weidelandschaften besonders charakteristisch für die Produktgestaltung von Butter sein können, handelt es sich einmal wieder um die alles entscheidende Frage der Zulässigkeit von Nachahmungen unter Wettbewerbern.

Die Nachahmungsfreiheit im wirtschaftlichen Wettbewerb

Grundsätzlich gilt im Wettbewerbsrecht das Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet: die Nachbildung von Produkten und Gestaltungen können ungehindert stattfinden. Damit wird der Wettbewerb und der technische sowie wirtschaftliche Fortschritt gefördert. Doch auch die Nachahmungsfreiheit hat Grenzen. Diese beginnen dort, wo ein Produkt besondere Eigenheiten aufweist, die der Verbraucher eindeutig mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung bringt.

Wie weit diese Einschränkungen reichen und wann überhaupt von solchen spezifischen Merkmalen, der sogenannten wettbewerblichen Eigenart, ausgegangen werden kann, war Gegenstand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes.

Der Fall: Kerrygold vs. Dairygold

Marken leben von ihrer Bekanntheit und dem Bild im Kopf, welches die Kunden mit der Marke verbinden. Um dieses Image aufzubauen, wird viel Geld und Zeit in den Markenaufbau investiert. Ein Beispiel dafür sind grüne Wiesen mit lila Kühen. Jedes Kind wird bei diesem Bild an Milka denken. Bei grünen Weidelandschaften mit grasenden Kühen denken Sie vielleicht an irische Butter. Aber an welche?

Wieder einmal streiten sich die großen Marktplayer im Kampf um ihre Produkte. Jeder kennt sie – die Kerrygold-Butter. Und vielleicht fast jeder kennt auch das Abbild hiervon: Dairygold.

Nicht nur der Name lässt eine Anlehnung vermuten. Auch die Gestaltung der Produktverpackung erinnert wohl stark an das „Original“. So sah es jedenfalls Kerrygold, mahnte die Konkurrenz mir einer Unterlassungsverfügung ab und klagte gegen Dairygold auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Landgericht Köln bestätigte die einstweilige Verfügung. Damit gab sich Dairygold nicht zufrieden, sodass der Rechtsstreit letztendlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Dort war nun erneut die Frage zu klären, ob die Gestaltung der Kerrygold-Butter eine wettbewerbliche Eigenart begründet, also ob der Verbraucher die Produkte von Kerrygold allein aufgrund ihrer typischen Gestaltung direkt dem Unternehmen zuordnet.

Dairygold argumentierte erfolglos, dass sich Abbildungen von grasenden Kühen und einer grünen Weidelandschaft auch auf vielen anderen Butterverpackungen wiederfinden.

Der BGH hat festgehalten, dass die besondere Gestaltung und Anordnung des Schriftzuges sowie die Platzierung eines „Siegels“ ein spezifisches Merkmal der Kerrygold-Butter und damit eine wettbewerbliche Eigenart sind. Trotzdem hat der BGH den vorherigen Instanzen widersprochen und ebenfalls festgehalten, dass die Verwendung von Wasserelementen, Kühen und irischer Weidelandschaft eher doch nur produktbeschreibenden Charakter habe.

Letztendlich sah das oberste Gericht keine unlautere Nachahmung gegeben. Denn dafür braucht es mehr – und eine unlautere Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft des Produktes sei trotz allem nicht feststellbar gewesen. Die vorherige Instanz muss nun noch einmal nachbessern. Ein rechtskräftiges Urteil liegt in dieser Sache noch nicht vor. Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen jedoch auf dem Laufenden.

Fazit

Damit macht das Urteil wieder einmal deutlich, wie hoch die Messlatte liegt, um allein aufgrund einer „wettbewerblichen Eigenart“ gegen Nachahmungen durch Konkurrenten vorgehen zu können. Umso wichtiger ist die Vorsorge durch die Eintragung von Schutzrechten, wie einer eingetragenen Marke oder dem Schutz des Designs. Dadurch kann im Falle einer Nachahmung effektiv gegen Verletzungen vorgegangen werden, die ansonsten im Regelfall zu dulden sind.

Benötigen auch Sie Unterstützung bei der Anmeldung von Marken und Designs zur Sicherung ihres Markenimages oder eine Beratung über die Absicherung Ihrer Produkte? Möchten Sie gegen Verletzungen durch Mitbewerber vorgehen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

Quelle

Entscheidung des BGH vom 26.01.2023 – I ZR 15/22 zur Problematik der Herkunftstäuschung durch nachgeahmte Produktverpackungen

Über die Autorin
Josephine Klawon
Josephine Klawon

Als Rechtsanwältin des Legal Teams unserer Kanzlei berate ich in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in den Bereichen des Marken- und Urheberrechts.

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