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Franchisesystem – Nicht nur für große Unternehmen ein rentables Geschäftsmodell

McDonalds und Rewe sind bekannte Franchissysteme und überall sichtbar. Laut dem Deutschen Franchiseverband versteht man unter dieser Geschäftsform ein gemeinschaftliches Vertriebssystem, welches aus einem bestehenden Unternehmen und mehreren Unternehmensgründern besteht. Das bestehende Unternehmen wird dabei als Franchisegeber und die Unternehmensgründer als Franchisenehmer bezeichnet.

Unternehmen wie McDonalds oder Rewe nutzen Franchissysteme, damit die Unternehmensnamen als Marken eine große (weltweite) Bekanntheit erlangen. Das Markenversprechen hierbei ist einfach – in jeder Filiale können sich Kunden auf dieselbe Qualität der Produkte verlassen und ein einheitliches Grundsortiment vorfinden.

 

Auch einer unserer Kunden wollte seine Geschäftsidee gerne als Franchise etablieren mit dem Ziel seine Geschäftsidee und seine Marke so schnell wie möglich bekannt zu machen, Nutzern eine Menge Spaß bereiten und natürlich Einkommen aus der Marke zu generieren.

 

Franchisesystem vs. Lizenz

 

Einkommen aus einem Schutzrecht generieren erinnert viele Menschen an ein Lizenzsystem. Häufig wird Lizenz und Franchise auch als eins wahrgenommen und betrachtet. Auf den ersten Blick sind beide Möglichkeiten der Schutzrechteverwertung sehr ähnlich, allerdings bestehen kleine Unterschiede, die wir Ihnen gerne mitgeben möchten.

 

Der größte Unterschied besteht darin, dass unter Lizenz allgemein das Recht zur Nutzung eines Schutzrechtes verstanden wird. Der Lizenzgeber ist dabei der Rechteinhaber und der Lizenznehmer der Nutzer.

Eine Franchise hingegen beschreibt die Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Unternehmen, bei der der Rechteinhaber (Franchisegeber) dem Partner (Franchisenehmer) bestimmte Rechte am Schutzrecht überlässt. Auch bei der Franchise wird ein Entgelt vom Franchisenehmer an den Franchisegeber gezahlt. Im Falle unseres Kunden beinhaltet diese Gebührt eine einmalige Erstzahlung sowie monatlich zu zahlenden Gebühren.

Im Gegensatz zum Franchisesystem bleibt der klassische Lizenznehmer allein und erhält im Regelfall keine unternehmerische Unterstützung vom Lizenzgeber.

 

Des Weiteren besteht ein großer Unterschied darin, dass bei einer Franchise, der Franchisenehmer nicht nur das Recht am Schutzrecht nutzen kann und sein Unternehmen bspw. unter diesem Namen aufbauen kann. Vielmehr hat der Franchisenehmer die Pflicht genau definierte Vorgaben zum Geschäftsaufbau und zur -umsetzung einzuhalten und durchzusetzen. In einem Franchisehandbuch sind alle wichtigen Faktoren niedergeschrieben. Das Handbuch wird vom Franchisegeber verfasst und für jeden Franchisenehmer neu angepasst – heißt auch wenn es mehrere Franchisenehmer gibt, so bekommt jeder zu Beginn einen personalisierten und auf die jeweilige Situation angepasstes Handbuch.

Im Falle unseres Kunden unterscheiden sich die Inhalte besonders in Bezug auf die Materialien, die der Franchisenehmer vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt bekommt. Die Materialien sind abhängig von der jeweiligen Immobilie, in der das Konzept umgesetzt werden soll. Auch Vorerfahrung und Einbettung in bestehende Geschäftsbereiche des Franchisenehmers haben einen Einfluss auf den Inhalt des Handbuchs.

 

Vor- und Nachteile von Franchising

 

Sowohl für den Franchisenehmer als auch für den Franchisegeber ergeben sich aus diesem System einige Vorteile. Da es sich bei einem Franchise-System um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit handelt, kann sich der Franchisenehmer auf die Unterstützung des Franchisegebers verlassen. Zudem handelt es sich in der Regel bei der Franchise um ein erprobtes und funktionierendes Geschäftsmodell, wodurch das Risiko für den Franchisenehmer minimiert wird.

Dem gegenüber steht, dass die Geschäftsidee vom Franchisegeber fast selbstständig expandiert und bspw. die dahinterstehende Marke schnell bekannt gemacht werden kann.

 

Ein weiterer Vorteil, der allerdings auch als Nachteil gesehen werden kann, ist das korrekte Umsetzen der Franchise-Vorgaben. Der Vorteil dahingehend besteht darin, dass der Franchisenehmer keine eigenen strategischen Ideen zur Umsetzung entwickeln und das Unternehmen anhand klarer Kriterien aufbauen kann. Besonders für Menschen, die lieber operative Aufgaben übernehmen ist dieses System hervorragend geeignet. Allerdings bedeutet das auch, dass der Franchisegeber die Nutzungsrechte entziehen kann, wenn die Vorgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt sind. Zudem erfordert die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung einen hohen Mehraufwand für den Franchisegeber.

Des Weiteren ist der Franchisenehmer in seiner eigenen Kreativität zum Aufbau des Unternehmens aufgrund der Vorgaben eingeschränkt. Doch auch hier ist zu beachten, dass dieser Punkt nicht allgemeingültig ist. Im Falle unseres Kunden wurde vom Franchisegeber explizit erwünscht, dass der Franchisenehmer seine persönliche Note bei der Umsetzung mit einbringen kann. Wichtig hierbei war nur zu beachten, dass Ideen im Vorfeld besprochen werden mussten, damit noch alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Neben dem war es unserem Kunden auch wichtig, dass die Erfahrung des Franchisenehmers mit in das Konzept einfließt, so dass beide gemeinsam den Standort erfolgreich aufbauen können. Somit konnten beide Parteien von den Erfahrungen der anderen Seite profitieren.

 

Wenn auch Ihnen Ressourcen fehlen, um Ihr Geschäftsvorhaben oder Ihr Schutzrecht weiter auszubauen und Geschäftspartner in verschiedenen Regionen suchen, dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihres Franchisesystems von der Idee bis zur Vertragsunterzeichnung. In unserer Unternehmensgruppe erhalten Sie sowohl die betriebswirtschaftliche als auch die juristische Beratung zur Umsetzung.

 

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0351 896 921 50 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an business@white-ip.com.

 

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