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Strategie

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung – Innovationen staatlich fördern lassen

Forschung und Entwicklung (FuE) sind entscheidende Aspekte der Innovationsentwicklung in Unternehmen. Im Jahr 2021 tätigten deutsche Unternehmen Investitionen in Höhe von 75,2 Milliarden Euro für eigene, unternehmensinterne Forschung und Entwicklung. Das ist ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem vorhergehenden Jahr1. Unternehmen, die in Projekte in diesem Bereich investieren, können in Deutschland von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die steuerliche Förderung von FuE umfasst Zuschüsse für Personal- und Lohnnebenkosten, welche im Rahmen der Forschung und Entwicklung im Betrieb anfallen. Durch diese Förderungen können Unternehmen ihre Innovationskraft steigern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. In diesem Beitrag werden wir uns näher mit der steuerlichen Förderung von FuE- Ausgaben auseinandersetzen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie wir Sie als white ip group bei der Beantragung unterstützen können.

Was ist die Förderung von Forschung und Entwicklung?

Mit der Forschungszulage sollen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt, und mehr Innovationen im Land hervorgebracht werden. Im Rahmen der steuerlichen Förderung werden für die interne Forschung und Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Dies beinhaltet die in diesem Bereich anfallenden Gehalts-, sowie Lohn- und Zukunftssicherungsleistungen. Bei der Erteilung eines Forschungsauftrags (Auftragsforschung) werden pauschal 60 Prozent der an den Auftragnehmer gezahlten Vergütung als förderfähiger Aufwand behandelt, womit der effektive Zuschuss hier bis zu 15 Prozent umfasst. Die maximale Forschungszulage beträgt bis zu 1.000.000 Euro pro Wirtschaftsjahr. Die praktische Umsetzung erfolgt bereits seit Sommer 2020, jedoch sind alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die am oder nach dem 01.01.2020 begannen, förderfähig.

Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung erfüllt sein?

Die steuerliche Förderung von FuE-Ausgaben richtet sich an Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Gefördert werden FuE-Tätigkeiten im eigenen Unternehmen, Kooperationsvorhaben mit einem Anspruchsberechtigten Unternehmen, sowie die Vergabe eines Forschungsauftrages. Zu FuE-Tätigkeiten im eigenen Unternehmen zählen die Grundlagenforschung (anwendungsunbestimmte Aneignung neuen Wissens), die industrielle Forschung (Erlangung neuen Wissens mit praktischem Zweck), sowie die experimentelle Entwicklung (Nutzung vorhandenen Wissens, um Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln/verbessern). Von einer Förderung ausgeschlossen sind jedoch Unternehmen, die sich im Sinne der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „in Schwierigkeiten“ befinden, worunter beispielsweise Insolvenzverfahren zählen. Die AGVO ist eine Regelung, die besagt, dass bestimmte staatliche Fördermaßnahmen ohne zusätzliche Genehmigung durch die Europäische Kommission durchgeführt werden können. Sie legt Kriterien für die förderfähigen Ausgaben fest2.

Unterstützung der Beantragung durch die white ip group

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können durch die Beantragung der Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen profitieren und Kosten senken. Um diesen Unternehmen den Zugang zu dem Förderprogramm zu erleichtern, können wir Sie als white ip group unterstützen. Bestehend aus white ip | Business Solutions, white ip | Tax und white ip | Patent and Legal können wir alle relevanten Themen abdecken, um Ihnen den Zuschuss zu sichern.

Wir als white ip | Business Solutions unterstützen dahingehend bei der Beantragung und Bearbeitung der Förderanträge. Dies beinhaltet Maßnahmen der Ausarbeitung, sowie eine erste Bewertung der Förderfähigkeit Ihres Unternehmens. Wir ermitteln für Sie die maximal mögliche Förderhöhe und begleiten Sie entlang des Beantragungsverfahrens. Weiterführend können Sie von der steuerrechtlichen Einschätzung zur Aktivierung der förderfähigen Ausgaben der white ip | Tax profitieren. Im weiteren Sinne ist es möglich, dass Ihr Unternehmen eine juristische Einschätzung zum Innovationsgehalt der Entwicklung hinsichtlich etwaiger Schutzrechte von Seiten der white ip | patent & legal erhält.

Sind Sie interessiert an einem Austausch?

Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlernen mit Ihnen. Lassen Sie uns gerne über die individuellen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen sprechen.

Kontakt: business@white-ip.com

Tel: 0351 – 896 921 51

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Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die steuerliche Förderung von FuE einen wichtigen Aspekt der Innovationsentwicklung in Deutschland darstellt. Forschung und Entwicklung wird in vielen Branchen benötigt, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich weiterzuentwickeln. Daher sollten sich Unternehmen frühzeitig über die Möglichkeiten der steuerlichen Förderung informieren und ihre FuE-Tätigkeit dokumentieren, um von den Vorteilen profitieren zu können.

Lassen Sie sich jetzt von uns als white ip group unterstützen und sichern Sie sich Ihren Zuschlag.

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