Die Zulassung zum Patentanwalt bedingt ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium sowie eine zusätzliche juristische Ausbildung zum Patentanwalt. Hierdurch werden auf Patenrecht spezialisierte Anwälte berechtigt, Dritte sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als auch vor dem Bundespatentgericht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu vertreten. Darüber hinaus besteht die Befugnis, Mandanten in Patentnichtigkeitsverfahren zu vertreten. Sehr gern vertreten wir Ihre Belange und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Ideenfindung behilflich. Unser Anspruch ist eine Partnerschaft auf Augenhöhe, welche sich durch eine langfristige Betrachtungsweise und Kooperation auszeichnen sollte.
Unsere Patentanwälte und Mitarbeiter haben ausschließlich eine exzellente berufliche Laufbahn absolviert und weisen nicht selten eine Promotion mit dem Abschluss summa cum laude aus. Wir legen hohen Wert auf respektvollen Umgang mit den Interessen und Anliegen unserer Mandantschaft und zeichnen uns durch ein hohes Maß an Professionalität und Fachkompetenz aus. Auch unsere Mitarbeiter können über die entsprechende und notwendige fachliche Ausbildung, Kompetenz und Berufserfahrung zurückgreifen.
Insofern Sie mit unseren Spezialisten zusammenarbeiten, so vertritt Sie Ihr Patentanwalt aus Dresden oder Ihr Patentanwalt aus München in den Bereichen geistiges Eigentum, Marke, Patent, Design, Arbeitnehmerfindung und anderweitigen Materien, welche im Zusammenhang des geistigen Eigentums stehen. Wir arbeiten für Sie auf höchsten Niveau, Im Übrigen auch als Patentanwalt in Chemnitz / als Patentanwalt in Leipzig.
Wir sind Ihnen beim Schutz Ihrer unternehmerischen Idee behilflich, unterstützen Sie professionell und kompetent bei der Patentrecherche, sind Ihr Unterstützer im Bereich Patent anmelden, verstehen uns als Ihr Ansprechpartner im Patentrecht, erachten den Patentschutz als unser höchstes Ziel, sehen Patente recherchieren als unsere Aufgabe und möchten Sie im Hinblick auf unsere Qualität, Transparenz bzgl. anfallender Patent Kosten sowie unsere Geschwindigkeit begeistern.
Unsere Anwälte für Patentrecht können auf langjährige Erfahrung im Bereich der Recherche von Schutzrechten zurückgreifen. Dieser Bereich wird als Freedom-to-Operate (Ausübungsfreiheit) bezeichnet. Durch eine Freedom-to-Operate Analyse können Auseinandersetzungen über Schutzrechte von Mittbewerben im Vorfeld erkannt, analysiert und vermieden werden. Fehler in diesem Bereich führen nicht selten zum Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage. Auch in diesem Bereich sind wir Ihr kompetenter Berater und Begleiter.
White-IP versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Patentrecht im nationalen sowie internationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Patentanwalt München, Dresden, Chemnitz und Leipzig.