Um Ihre Idee zum Patent anmelden zu können, sollte Ihre Idee aufgrund mangelnden technischen Charakters nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein. Hierzu zählen zum Beispiel Ideen, die sich ausschließlich auf wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, künstlerische Werke, Spiele oder Geschäftsmethoden beziehen. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Restriktionen hinsichtlich der Patentierbarkeit für Ideen, die zwar einen technischen Charakter aufweisen, aber sittenwidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Außerdem sind medizinische Verfahren generell und bestimmte gentechnische Verfahren auf dem Gebiet der Biotechnologie (z.B. Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen, Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität oder Qualzüchtungen von Tieren) von einer Patentierung ausgeschlossen.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie, wie Sie Ihre Idee erfolgreich schützen können, obwohl ein Ausschluss oder eine Ausnahme von der Patentierbarkeit auf den ersten Blick vorliegen könnte.
Liegt weder ein Ausschluss noch eine Ausnahme von der Patentierbarkeit vor, muss Ihre Idee folgende drei Patentvoraussetzungen erfüllen, um diese als Patent anmelden zu können: