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Markenrecht

Marken-
verletzung

Inhaber einer eingetragenen Marke, eines Unter­nehmens­kennzeichens oder eines nicht ein­getragenen Kenn­zeichens, welches aufgrund seiner ständigen Benutzung im geschäftlichen Verkehr als Marke wahr­genommen wird, haben Anspruch auf Abwehr einer Marken­verletzung. Eine Markenv­erletzung liegt unter bestimmten Voraus­setzungen vor.

Zunächst einmal ist erforderlich, dass der Inhaber des Marken­rechtes ein prioritäts­älteres/zeit­rangälteres Recht an der Marke aufweisen kann. Kurzum bedeutet dies, dass das Marken­recht/das Marken­zeichen zeitlich vor dem potentiell verletzenden Zeichen entstanden sein muss. Wenn dies der Fall ist, was einer Ent­scheidung des Einzel­falles obliegt, so ist ferner erforderlich, dass die verletzende Marke der älteren Marke gegenüber identisch oder ähnlich ist. Als Ihre Kanzlei für Markenrecht sind unsere Rechtsanwälte und Patentanwälte die ersten Ansprechpartner bei Markenverletzungen. Wir zeigen Ihnen in einer individuellen Beratung Ihre Handlungsmöglichkeiten sowie eventuelle Risiken auf und vertreten Sie vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen.

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Markenrecht

Unter­stützung

Sollten Sie eine potentielle Marken­verletzung begangen haben oder feststellen, dass Ihre Marken­rechte durch Dritte verletzt werden, so stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite.

Wir beraten Sie transparent zum Thema Markenverletzungen und vertreten Ihre Interessen effizient und pro­fessionell.

Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Durch unseren Fokus auf gewerblichen Rechtschutz,  Markenstreitigkeiten und Markenangelegenheiten ist es uns jeder­zeit möglich, Ihnen schnell den richtigen Ansprech­partner für Ihren speziellen Fall zur Seite zu stellen. Auch vertreten wir Sie in einstweiligen Verfügungs­verfahren aller Instanzen und erwirken Abmahnungen, insofern Ihre Marken­rechte verletzt werden.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich als Ihr spezialisierter Anwalt für Marken­recht im nationalen sowie inter­nationalen Bereich und betreut Mandanten darüber hinaus als Marken­anwalt in Dresden, München, Chemnitz und Leipzig.

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Ihre Ansprechpartner

Markenrecht

Unsere Leistungen

01.

Marke anmelden

Unsere auf Marken­recht spezialisierten Marken­anwälte nehmen deutsche, europäische und internationale Marken­anmeldungen vor.

02.

Markenrecherche

Im Zuge einer Marken­recherche, prüfen unsere Anwälte, ob Ihr Kenn­zeichen in identischer oder ähnlicher Form bereits als Marke ein­getragen worden ist.

04.

Markenverletzung

Sollten Sie fest­stellen, dass Ihre Marken­rechte verletzt wurden, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung.

03.

Beratung und Verteidigung

Wir vertreten Ihre Belange im Marken­recht und sind Ihnen bei der Durch­setzung Ihrer unter­nehmerischen Ideen­findung behilflich.

05.

Markengutachten

Unsere Anwälte werden mit der Erstellung von Marken­gutachten betreut, wenn eine Produkt­einführung bevorsteht.

Markenrecht

Marken­verletzung

Bei einer Marken­verletzung liegt im Gegen­satz zu einem materiellen Recht, die Ver­letzung eines im­materiellen Rechtes vor. Im Bereich der Ver­letzung immateriellen Rechtes sind mittler­weile Gegenstands­werte beziehungsweise Streit­werte von Beträgen oberhalb von 50.000 Euro als normal einzustufen.

Markenverletzungen sind daher mit erheblichen Prozess- und Kostenrisiken verbunden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Beratung und Vertretung bei Verhandlungen und vor Gericht bei Markenrechtsstreitigkeiten durch unser Rechtsanwaltsteam, welches über extensive Erfahrungen auf dem Gebiet der möglichen Markenverletzungen verfügt.

Eine Marken­verletzung zieht eine Viel­zahl von An­sprüchen nach sich:

01.

Anspruch auf Unterlassung

02.

Anspruch auf Löschung

03.

Anspruch auf Auskunft

04.

Erstellung von Marken Gutachten

Insights und Inspirationen

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