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Markenrecht

Marken –
gutachten

Gutachten, die sich mit der Be­urteilung von potenziellen Markenrechts­verletzungen be­fassen, werden als Markengutachten, Verletzungs­gutachten oder Kollisions­gutachten bezeichnet. Sie werden zur Risiko­analyse und -beurteilung im Zuge von Marken­einführungen, Transaktionen oder Marken­anmeldungen in durch­geführt.

Im Kern prüft unser Anwaltsteam im Rahmen des Gutachtens, ob die Marken- und Kennzeichen­rechte des Auftraggebers die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus wird im Umkehrschluss auch geprüft, ob Dritte möglicher­weise gegen die eigenen Markenrechte verstoßen haben, um gegebenen­falls Ansprüche gegen Nachahmer geltend zu machen.

Bei einem Marken­gutachten wird kontrolliert, ob ähnliche oder identische Zeichen vorliegen. Eine solche Recherche ist notwendig, weil mit zunehmender Anzahl von Marken­anmeldungen und der Einführung weiterer Kennzeichen­rechte die Verwechslungs­gefahr steigt, was zu einem Anstieg der potenziellen Markenverletzungen führt. 

Eine präventive Betrachtungs­weise und Tiefen­prüfung vor der Markt­einführung sind wichtig, um sicherzustellen, dass durch eine neu entwickelte Marke keine Rechte Dritter verletzt werden sowie um das Risiko von Marken­streitigkeiten zu minimieren.
Auch im Rahmen von Unternehmens­transaktionen oder Nachfolge­prozessen empfiehlt sich eine juristische Prüfung der IP-Rechte.

Dekorative Darstellung einer Glühbirne - Sinnbild einer Idee während der Patentanmeldung
Glühbirne als Symbol für Ideen
Glühbirne als Symbol für Ideen
Markenrecht

Verletzungs­gutachten

Bei einem Verletzungs­gutachten bzw. Kollisions­gutachten werden üblicherweise folgende Themen­komplexe berücksichtigt:

  • Studium der vom Mandanten vorgelegten relevanten Dokumente
  • Persönliche Beratung bei offenen Fragen
  • Recherche und Bewertung aktueller Rechtsprechung
  • Erstellen eines Rechtsgutachtens über mögliche Kollisionen einschließlich identischer und äquivalenter Verletzung
  • Hinweise zum weiteren Vorgehen
  • Überarbeitung des Rechtsgutachtens in Absprache mit dem Mandanten
Markengutachten

Leistungen­

Markengutachten werden von unseren Anwälten in der Regel im Vorfeld einer Produkteinführung oder im Zusammenhang mit der Vermarktung einer Unternehmensidee oder eines neuen Geschäftsmodells erstellt. Darüber hinaus sind unsere Anwältinnen und Anwälte im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen für die Erstellung von markenrechtlichen Gutachten im Einsatz, denn bei Unternehmenstransaktionen / Mergers & Acquisitions ist die Berücksichtigung von IP-Rechten und damit auch die juristische und betriebswirtschaftliche Prüfung und Bewertung von Markenrechten zur Norm geworden. Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte unterstützen Sie zuverlässig und fachgerecht durch die: 

  • Erstellung von Gutachten zum Markenrecht bei der Unternehmensnachfolge,
  • Erstellung von Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmenskauf,
  • Erstellung von Gutachten zum Markenrecht beim Unternehmensverkauf,
  • Erstellung von Markengutachten für Mergers & Acquisitions.

Gern sind unsere Anwälte beim Schutz Ihrer Rechte sowie deren Durchsetzung beratend tätig. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

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