Wichtig zu wissen ist, dass die zuständigen Ämter im Anmeldeverfahren (Marke) nicht überprüfen, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken von Wettbewerbern bestehen, die mit Ihrem Zeichen kollidieren können. Den Markenschutz prüfen sowie den einschlägigen Schutzunfang sach- und fachgerecht festzustellen, sollte daher hohe Priorität haben.
Unsere auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei empfiehlt Ihnen daher, einer Markenanmeldung eine Markenrecherche voranzustellen, wobei geprüft werden sollte, ob Ihr Kennzeichen in identischer oder ähnlicher Form bereits als Marke eingetragen worden ist oder ob andere Rechte mit Ihrer Marke kollidieren könnten. So vermeiden Sie unnötige Kosten durch Ablehnung der Eintragung durch das zuständige Markenamt, oder in einem Streitfall für den Fall, dass Ihre Marke die Schutzrechte eines anderen Rechteinhabers verletzt. Gerne beraten wir Sie hierzu und übernehmen die Markenanmeldung einschließlich der erforderlichen Korrespondenz mit dem zuständigen nationalen, europäischen oder internationalen Amt für Sie. Darüber hinaus helfen wir Ihnen grundsätzlich bei der Fragestellung, wie man den Markennamen prüfen kann. Eine teifgehende DPMA Markenrecherche scheint hierbei unabdingbar.
Wir sind Ihnen beim Schutz Ihrer Produkt- und Unternehmenskennzeichen behilflich, unterstützen Sie professionell und kompetent bei der Markenrecherche, sind Ihr Unterstützer im Bereich Marke anmelden, verstehen uns als Ihr Ansprechpartner im Markenrecht, sehen Markennamen prüfen als unsere Aufgabe und möchten Sie im Hinblick auf unsere Qualität, Transparenz bzgl. anfallender Marken Kosten sowie unserer Geschwindigkeit begeistern.
Auch nach einer erfolgten Markenanmeldung empfehlen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Markenrecherche durchführen zu lassen, um Neueintragungen zu ermitteln, die gegenüber Ihrem Kennzeichen identisch oder ähnlich sind, da diese den Schutzumfang Ihrer Marke verwässern und somit schwächen können. Um dies zu vermeiden, sollten Sie hiergegen beispielsweise im Wege eines kostengünstigen Widerspruchs vor dem DPMA oder über eine Klage vor Zivilgerichten vorgehen, sodass die neueingetragene Marke aus dem Register gelöscht wird. Alternativ sollten Sie jedoch versuchen, sich bereits im Vorfeld außergerichtlich durch eine Abmahnung verteidigen.
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Sie sollten ferner wissen, dass ein Zeichen nicht automatisch für alle Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens Schutz erlangt, sondern vor der Markenanmeldung spezifische Waren und Dienstleistungen mit Hilfe eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses definiert werden müssen. Dabei sind alle Waren und Dienstleistungen in 45 produkt- und dienstleistungsspezifische Klassen nach der sog. Nizza-Klassifikation eingeteilt werden.
Die Auswahl der für Ihr Zeichen passenden Waren und Dienstleistungen erfolgt über das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Auch hierfür gibt es bestimmte Regeln. Sie müssen nicht nur ganz genau und möglichst passend für Ihr Zeichen benannt werden, sondern auch den richtigen Nizza-Klassen zugeordnet werden. Hiervon gibt es insgesamt 45 Kategorien (sog. „Klassen“). Dabei ist für den Erfolg einer Markenameldung entscheidend, welche Nizza-Klassen in welchem Umfang ausgewählt werden. Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie sich dazu Gedanken machen, welche Produkte und Dienstleistungen Sie innerhalb der nächsten 5 Jahre anbieten und vertreiben möchten.
Sind Sie allerdings zu weit in der Beschreibung der potentiell möglichen Waren und Dienstleistungen, drohen Konflikte mit anderen Marken und gegebenenfalls eine Ablehnung der Eintragung. Sind Sie zu eng, beschränken Sie den Schutzumfang Ihrer Marke und zugleich Ihren eigenen Handlungsspielraum für die Zukunft unnötig.
Um für Sie und Ihr Unternehmen den besten Schutz zu gewährleisten, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen das für Sie maßgeschneiderte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Detail ab.
Kosten einer Markenanmeldung
Die Kosten der Eintragung Ihres Zeichens als Marke hängen davon ab, bei welchem Amt Sie die Markenanmeldung vornehmen. Die zuständigen Ämter stellen öffentlich zugänglich Informationen auf deren jeweiligen Webseiten zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie hierbei jedoch individuell und transparent, welche Kosten bei welcher Anmeldung für Sie konkret mindestens entstehen und mit welchen weiteren Zusatzkosten oder wiederkehrenden Gebühren Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Marke anmelden.
White-IP versteht sich als Kanzlei für Markenanmeldung und ist unter anderem an den Standorten München, Dresden, Chemnitz und Leipzig aktiv.