Bevor Sie Ihr Kennzeichen als Marke anmelden, sollten Sie zunächst prüfen, ob dieses die formellen Voraussetzungen erfüllt. Nur unter Einhaltung der strengen Anmeldungsvoraussetzung hat die Markenanmeldung Aussicht auf Erfolg. Unsere auf Markenrecht spezialisierten Markenanwälte nehmen die entsprechende DPMA Markenanmeldung vor.
Sie können Ihr Zeichen als Marke anmelden, egal, ob Sie dies als Einzelperson oder als Unternehmen tun. Relevant ist jedoch, in welchem Land Sie den Schutz Ihres Zeichens begehren. Daher können entsprechend des viergliedrigen Systems in der EU folgende örtliche Anmeldestrategien und damit Schutzstrategien Für Sie in Betracht kommen:
- Schutz in einem EU-Mitgliedstaat à Anmeldung beim jeweils zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum (in Deutschland beim Deutsche Patent- und Markenamt, DPMA, zuständig)
- Schutz in Belgien, Niederlande und Luxemburg à Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum BOIP
- Schutz in mehreren EU-Mitgliedstaaten à Anmeldung einer Unionsmarke (UM) beim EUIPO
- Schutz einer bestehenden Marke soll international ausgedehnt werden (internationales Verfahren) à Anmeldung je nach angestrebter Ausdehnung, d.h. national (DPMA), regional (Benelux-Amt für geistiges Eigentum), EU-weit (EUIPO) oder international (WIPO)
Die Markenanmeldung (Dresden, Chemnitz, Leipzig und München sowie weitere bundesweite Anmeldungen) und ihre Eintragung hat grundsätzlich den Vorteil, dass Sie den Wert Ihres Markennamens schützen und so Vermögen aufbauen können. Zugleich schützen Sie sich so gegen Konkurrenzmarken und verhindern Markenpiraterie und Betrug. Den Markennamen schützen sollte daher ein Fokus in Ihrer unternehmerischen Entscheidung sein.
Entscheiden Sie sich für eine Eintragung einer Unionsmarke (UM) beim EUIPO hat dies zusätzliche signifikante Vorteile:
Die Markenanmeldung eines Zeichens beim EUIPO erfolgt zum einen nur einmal und in nur einer Sprache. Zum anderen erstreckt sich der Schutz einer Unionsmarke bei erfolgreicher Eintragung auf alle derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten. Das Ergebnis ist, dass Sie ein exklusives Recht zur Nutzung Ihrer Marke bekommen und den Schutz auf einem Markt von gut 500 Millionen Verbrauchern in Europa durchsetzen können. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und dann beliebig oft um 10 Jahre verlängert werden. Die Kosten der Eintragung der Unionsmarke (UM) bleiben dabei für Sie als Inhaber der Marke in einem angemessenen Rahmen.
Haben Sie bereits eine Marke in einem anderen Land der Welt angemeldet oder eingetragen, ist es auch möglich, eine Unionsmarke (UM) zu beantragen. Hierzu können Sie beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Anmeldung vornehmen und die Option „internationale Registrierung (IR)“ mit Benennung der EU auswählen.