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Patent & Legal

Design­schutz

Das Design ist der Charakter eines jeden Produkts in einer Zeit, in der sich oftmals sogar die Funktionalität bis in die Details ähnelt. Somit erzeugt das Design einen Wiedererkennungswert und trägt maßgeblich zur Kaufentscheidung des Verbrauchers bei.

Daher ist es umso wichtiger, ein Design durch einen rechtlichen Designschutz abzusichern, um nachhaltig den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von seinen Wettbewerbern verteidigen zu können.

Die white ip | Patent & Legal versteht sich dabei als Ihr Partner auf dem Gebiet Designrecht und Designanmeldung. Effizient, unkompliziert und schnell. Sprechen Sie uns an.

Über 250 Unternehmen vertrauen bereits white ip​

Designrecht

Beratungs-
schwer­punkte

01.

Damit Ihr Design auf einem sicheren Fundament steht: Eine gründliche Designrecherche ergründet die Neuheit und Eigenart des anzumeldenden Designs. Diese Eigenschaften werden nicht durch das DPMA oder EUIPO geprüft, sind aber im Falle eines Verletzungsverfahrens von hoher Relevanz.

02.

Die Entwicklung einer optimalen Strategie für Ihren Designschutz, wobei die Interessen Ihres Unternehmens durch eine Analyse Ihres Wettbewerber-Feldes ausgebaut werden.

03.

Die Anmeldung Ihres Designs, wobei ein fehlerfreier Antrag unter Auswahl der optimalen Darstellungen eingereicht wird.

04.

Die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Designrechte.

05.

Die Vertretung vor den Ämtern – wir halten Ihnen den Rücken zum Thema Designschutz frei, damit Sie sich auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

06.

Die Abwehr von Verletzungsansprüchen, wobei wir in Vertretung unserer Mandanten das Designrecht durchsetzen.

Das „kleine 1x1“ der Design­strategie

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was wird geschützt?
Grundsätzlich sind zwei- und dreidimensionale Erscheinungsformen schutzfähig.

Der Designschutz umfasst zwei- und dreidimensionale Erscheinungsformen von Erzeugnissen oder Teilen der Erzeugnisse, wobei damit insbesondere Produkte oder Teile davon gemeint sind. Vergleichbar zu den anderen Schutzrechten muss Neuheit und Eigenart des Produktes vorliegen und es darf kein Ausschlusstatbestand erfüllt sein - dies wird im Folgenden näher beleuchtet. Die Neuheit ist nicht gegeben, wenn das Produkt, insbesondere dessen Erscheinungsform bereits bspw. in einem Katalog, auf einer Messe im In- oder Ausland oder im Internet offenbart worden ist.

Was ist das Ziel des Design­schutzes?
Verfolgung von und Schutz gegen Nachahmung.

Der Designschutz wird wirkungsvoll als Teil einer Unternehmensstrategie eingesetzt. Das Ziel des Designschutzes besteht in der Verhinderung von Nachahmung eines Produktes. Inhaber eines Designs können rechtlich gegen Nachahmer vorgehen, können die Nachahmung verbieten und Produkte lizenzieren. Durch diese Lizenzvergabe kann ein lukratives Geschäftsfeld eröffnet werden. Sehen Sie sich dazu gern die Möglichkeiten zur Verwertung geistigen Eigentums an.

Wo ist mein Design geschützt?
Entsprechend Ihrer Unternehmens­strategie ist der Ort des Schutzes von großer Bedeutung.

Ein in Deutschland geschütztes Geschmacksmuster heißt Design, auf europäischer Ebene spricht man vom Gemeinschafts­geschmacksmuster.  Grundsätzlich gilt, dass der Designschutz in dem Land der Registrierung des Schutzrechts wirkt - getreu dem Territorialprinzip.

Handelt es sich um eine schutzfähige Gestaltung?
Der Öffentlichkeit darf kein identisches Design offenbart worden sein.

Folgende Beispiele sollen schutzfähige Gestaltungen verdeutlichen: Dazu zählen häufig Möbel, Karosserien, Stoffe, Gerätegehäuse, Spielzeuge, Kleidung, Produktverpackungen aber auch grafische Gestaltungen. Ein Design gilt dann als neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag des Designs kein identisches Muster offenbart worden ist.

Kommt ein anderes Schutzrecht in Betracht?
Gegebenenfalls ist der Designschutz nicht das geeignete Schutzrecht.

Unser Team aus Patentanwält:innen und Rechtsanwält:innen für Gewerblichen Rechtsschutz berät Sie gern dazu, ob andere Möglichkeiten wie etwa eine Markenanmeldung geeigneter sind. Maßgeblich hängt diese Entscheidung von dem zu schützenden Gut ab. Zusätzlich sollte aber im Kontext der Möglichkeiten auch die Unternehmensstrategie und das Branchenumfeld betrachtet werden.

Wofür ist eine Designrecherche notwendig?
Für die Unanfechtbarkeit muss die Neuheit und Eigenart eines Designs gewährleistet sein.

Als Schutzvoraussetzung wird von dem Deutschen Patent- und Markenamt die Neuheit des Design vorausgesetzt, allerdings nicht geprüft. Im Vorfeld der Anmeldung sollte daher eine ausgiebige Recherche zum bekannten Formenschatz durchgeführt werden. Zudem sollte die bestmögliche Darstellung des Musters sichergestellt, sowie die Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit des Antrags auf Eintragung des Designs gewährleistet werden. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. All das ist für den Laien aufwendig. Wenden Sie sich dafür gern an die erfahrenen Anwält:innen der white ip | Patent & Legal.

Was bringt der Designschutz?
Vorrangig können Nachahmungen angefochten und das Geschäftsmodell durch Lizenzvergaben an einem Design erweitert werden.

Über die reine Inhaberschaft des Designschutzes und damit einhergehend der Schutz des Aussehens Ihrer Produkte vor Nachahmung hinaus erhält ein Unternehmen eine Steigerung der Reputation, der Seriosität und damit eine Erhöhung des Unternehmenswertes.

Was wird durch das DPMA geprüft?
Das DPMA prüft lediglich die Einhaltung formaler Angaben Ihres Antrags, welche gerichtlich in der Regel keine Relevanz haben.

Das DPMA prüft den Antrag auf Formfehler und ob gegen absolute Schutzhindernisse verstoßen wird. Dies kann bspw. die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten betreffen. Es wird geprüft, ob es sich bei dem Design um ein rein technisches Merkmal handelt, denn technische Funktionen sind nicht unter designrechtlichen Aspekten schutzfähig. Dafür kann der Schutz durch ein Gebrauchsmuster oder Patent in Betracht gezogen werden.

Nicht überprüft wird durch das DPMA, ob Ihr Design die erforderliche Neuheit und Eigenart aufweist. Dies muss vor der Anmeldung durch eine gründliche Designrecherche sichergestellt werden. Im Fall eines Rechtsstreits kann es sonst passieren, dass Ihr Design für nichtig erklärt wird.

Wie lang gilt der Designschutz?
Bis zu 25 Jahre kann ein Designschutz aufrechterhalten werden.

Der Designschutz gilt zunächst für fünf Jahre. Gegen Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr kann der Schutz auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Wie wird der Designschutz durchgesetzt?
Die erfolgreiche Durchsetzung Ihres Designrechts setzt die Eintragung beim DPMA oder EUIPO voraus.

Das eingetragene Design gibt Ihnen das Recht, Dritten die Nutzung zu untersagen, wobei der Nutzungsbegriff insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Ein- und Ausfuhr betrifft. Die Durchsetzung des Designschutzes beginnt mit dem Eintragungsverfahren beim DPMA. Sobald dieses erfolgreich abgeschlossen ist, können Verfahren gegen Verletzer des Schutzrechts angestrengt werden. In die Gegenrichtung können Auseinandersetzungen gegen den Inhaber des Designschutzes abgewehrt werden. Setzen Sie sich für die Durchführung oder Abwehr der Rechtsverfolgung mit den Anwälten der white ip | Patent & Legal in Verbindung. Die Beilegung kann dabei mittels gerichtlicher Durchsetzung, oder – wie im Regelfall -durch außergerichtliche Einigung erfolgen. Die white ip | Patent & Legal unterstützt Sie bei Abmahnungen und damit einhergehend mit der Erwirkung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz.

Zudem beraten wir Sie bei der Er­stellung entsprechender Vertrags­werke, beispiels­weise von Lizenz- und Vertriebs­verträgen. Wir beraten Sie von der Vorbereitung der Anmeldung bis zur Durchsetzung von Verletzungs­ansprüchen, um den best­möglichen Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewähr­leisten. Um dabei die betriebs­wirt­schaft­lichen Fragen, bspw. hin­sichtlich Finanzier­barkeit und Vertrieb nicht aus den Augen zu verlieren, unter­stützt Sie unser Partner, die white ip | Business Solutions GmbH.

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