Sie haben eine Erfindung getätigt und möchten mit Ihrem Geschäftsmodell sowie Ihrer Erfindung / Ihrem Produkt unternehmerischen Erfolg herbeiführen? Hier setzt unsere Erfindungsberatung an. Unter Erfindungsberatung verstehen unsere auf Markenrecht und Patentrecht spezialisierten Anwälte eine zielgerichtete Beratung und vor allem Aufklärung sämtlicher im Betracht kommender Schutzmöglichkeiten. Wir möchten Sie in den Stand versetzen, sämtliche Schutzmodelle und Schutzumfänge sowie hiermit einhergehender Möglichkeiten zu verstehen, um nach Abwägung aller Chancen, Risiken und Kosten, den richtigen Weg einzuschlagen.
Gern begleiten wir Sie beim Schutz Ihrer Erfindung und setzen den maximal möglichen Schutzumfang im Rahmen unserer Erfindungsberatung um. In der Regel sind unsere Anwälte in diesem Bereich bei der Erarbeitung der passenden Schutzstrategie sowie bei der Anmeldung einer Marke oder der Patentanmeldung beratend aktiv.