white ip | Patent & Legal GmbH
Königstraße 7
01097 Dresden
+49 (0) 351 896 921 40
recht@white-ip.com
white ip | Business Solutions GmbH
Königstraße 7
01097 Dresden
+49 (0) 351 896 921 50
business@white-ip.com
white ip | Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH
Königstraße 7
01097 Dresden
+49 (0) 351 896 921 58
tax@white-ip.com

Markenstreit – Die epische Schlacht um die Dreistreifenkennzeichnung

Entscheidung im Markenstreit zwischen adidas und Nike: Das OLG Düsseldorf stand vor der heiklen Frage, ob Streifen immer gleich Streifen sind?

Der Markenstreit um die Drei Streifen zwischen adidas und Nike (wir berichteten) ging in die nächste Runde. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 28. Mai 2024 (Az.: I-20 U 120/23) über die markenrechtliche Zulässigkeit der Dreistreifenkennzeichnung geurteilt.  

Ein Markenstreit mit Geschichte – was war passiert?

Die Dreistreifenkennzeichnung eines der größten Sportartikelhersteller, adidas, ist seit Jahrzehnten ein bekanntes Unternehmensmerkmal. Diese drei parallelen Streifen, strategisch entlang der Seitennähte von Sporttextilien platziert, haben sich in das Bewusstsein der Verbraucher geprägt – man verbindet diese drei Streifen mit dem Unternehmen. Auch wurden mehrere Marken bei den Markenämtern angemeldet. Auch wenn der Schutz für einzelne Marken nicht mehr besteht, ist das Repertoire groß: die streitgegenständliche Deutsche Bildmarke aus dem Jahr 1999 zeigt angedeutet eine Hose mit drei Streifen. Doch dann kam die Herausforderung: konkurrierendes Unternehmen, Nike, brachte Sporthosen auf den Markt, die ebenfalls Streifen aufwiesen. Diese Hosen wurden im Online-Shop der Antragsgegnerin entdeckt, was die Antragstellerin dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Sommer 2022 machte die Antragstellerin einen Testkauf im Online-Shop der Antragsgegnerin, um die streitgegenständlichen Hosen genau zu prüfen. Die Antragsgegnerin nahm dabei mehrere Hosen ins Visier. Eine Hose hatte an der Seite drei gleichfarbige Streifen. Andere Hosen hatten zwei gleichfarbige bzw. drei mehrfarbige Streifen.

Es folgte eine anwaltliche Abmahnung am 15. August 2022 gegen alle Verwendungen, doch die Antragsgegnerin gab nicht nach. Die Spannung stieg, als eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, die den Vertrieb der beanstandeten Hosen untersagte. Nach den Entscheidungen des Landgerichtes musste sich nun das OLG Düsseldorf mit den drei Streifen beschäftigen.

Rechtliche Würdigung – Sind Streifen immer gleich Streifen?

Das OLG Düsseldorf stand vor der heiklen Frage: Sind Streifen immer gleich Streifen? Diese knifflige Frage ist wohl die Hamlet’sche Daseinsfrage des Markenrechts. Die Antwort des Gerichts: es kommt darauf an!

Das Gericht stellte fest, dass die Dreistreifenkennzeichnung trotz ihrer Bekanntheit nur dann markenrechtlichen Schutz genießt, wenn sie nicht als bloße Verzierung wahrgenommen wird. Ein kniffliger Balanceakt zwischen Design und Funktionalität, ähnlich wie bei einem gut sitzenden Trainingsanzug.

Die Antragstellerin stützte ihre Unterlassungsansprüche auf verschiedene markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Grundlagen. Sie behauptete einerseits, dass die Gestaltung der streitgegenständlichen Hosen zu einer Verwechslung der Verbraucher führen könnte. Kunden könnten zu der Ansicht gelangen, die Hosen würden – aufgrund der Streifen – von der Antragstellerin stammen. Vor einer solchen Verwechslungsgefahr würde die eingetragene Marke schützen. Die Antragstellerin machte auch Rechte aufgrund der notorischen Bekanntheit ihrer Streifenkennzeichnung geltend, wie sie in § 4 Nr. 3 MarkenG beschrieben sind. Eine Marke, die einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat, genießt einen erweiterten Schutz, auch wenn keine direkte Verwechslungsgefahr besteht. Zudem sei das Verhalten im wettbewerbsrechtlichen nach § 5 Abs.2 UWG Sinne irreführend. Nike würde den guten Ruf von adidas ausnutzen und beeinträchtigen, § 4 Nr. 3 lit. b) UWG.

Das OLG folgte der Ansicht des Landgerichtes nicht und änderte die Entscheidung ab. Das Gericht unterschied zwischen den Hosenmodellen und betrachte die einzelnen Gestaltungen genau.   

Eine der Sporthosen hatte zwei eng aneinander liegende Streifen. Daneben prangte das bekannte Swoosh-Zeichen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Streifen ein rein dekoratives Element darstellen. Zusätzlich schwäche die Anbringung eines zusätzlichen, bekannten Zeichens die Funktion der Streifen als Herkunftshinweis erheblich, sodass diese nur als dekorative Elemente wahrgenommen werden. Eine Verletzung liegt damit bei dieser Hose nicht vor.

Auch die Hose mit den drei bunten Streifen darf weiter angeboten werden. Drei farbenfrohe Streifen, die wie ein Zierband anmuteten und das Vereinslogo eines Sportclubs in Szene setzten. Auch hier entschied das Gericht, dass der dekorative Charakter überwog. Die Farben und das Design der Streifen weichen deutlich von der klassischen Dreistreifenkennzeichnung ab, sodass keine Verwechslungsgefahr besteht.

Das dritte Modell verletze die Rechte der Antragstellerin dagegen – eine Dreistreifenvariante, die dem Original ähnlich sah. Hier sah das Gericht tatsächlich eine markenmäßige Benutzung, die einem Verstoß gegen die geschützte Marke gleichkam. Die Streifen sind in ihrer klassischen Anordnung und Farbkontrastierung gehalten, wodurch sie eindeutig als Herkunftshinweis verstanden werden und die Verwechslungsgefahr erheblich ist.

Fazit

Das Urteil des OLG Düsseldorf bringt frischen Wind in die Debatte über Markenschutz und Designfreiheit in der Sportbekleidungsindustrie. Es zeigt, dass selbst bekannte Gestaltungsmerkmale nicht immer unter Markenschutz fallen, wenn sie als bloße Verzierung betrachtet werden können. Markeninhaber müssen darauf achten, dass ihre Kennzeichen stets als Herkunftshinweise wahrgenommen werden, um den Schutz zu genießen.

Dieser Fall zeigt, dass die Grenzen zwischen Dekoration und markenrechtlichem Herkunftshinweis fließend sein können. Unternehmen sollten sich daher stets bewusst sein, wie ihre Designs von den Verbrauchern wahrgenommen werden, um unangenehme Überraschungen vor Gericht zu vermeiden. Markenrecht ist eben nicht nur trockene Materie, sondern ein Gebiet, in dem Kreativität und juristische Finesse aufeinandertreffen – und manchmal auch kollidieren.

Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung eines starken Zeichens und zeigen Ihnen, wie Sie effektiv gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen können.

About the author
Sabrina Lahne
Sabrina Lahne

As a lawyer in the legal team of our law firm, I advise on all matters of commercial law, in particular in the area of trade mark law.

Read More

white ip | Patent & Legal

URTEILE

Expertise

Unsere Expertise im Wirtschaftsrecht
umfasst vielfältige Rechtsgebiete.

Effizient, professionell und lösungsorientiert – wir verstehen uns als Rechtsanwälte für Unternehmer. Mit unserer globalen Betrachtung Ihrer rechtlichen Anliegen, der Förderung präventiven Handelns und unserer transparenten und gründlichen Bearbeitung helfen wir Ihnen bei der Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele.

Unser Netzwerk bringt Ihre Idee auf die große Bühne und macht Sie zum Publikumsliebling.

Download Ihrer Broschüre