Der Sachverhalt: Wer klagt gegen wen?
Jeder kennt sie: Die quadratische Schokolade von Ritter Sport. Bunte Verpackungen und vielfältig im Geschmack, doch stets: quadratisch in der Form. Die quadratische Verpackungsform hat sich der baden-württembergische Lebensmittelhersteller, die Alfred Ritter GmbH & Co. KG 1996 als Marke schützen lassen.
Diese Monopolstellung versucht die deutsch-schweizerische Konkurrenzmarke Milka dem Schokoladenhersteller Ritter Sport bereits seit 10 Jahren streitig zu machen und beantragt nun die Löschung der Marke. Hintergrund sei, dass man sich eine quadratische Verpackung für Schokolade nicht schützen lassen kann, so Milka. Milka ist übrigens eine Marke des US-amerikanischen Nahrungsmittelkonzerns Mondelēz International und wird ebenfalls in Baden-Württemberg hergestellt.
Die Rechtsgrundlage: Wer bekommt Recht?
Kaufen Sie Ritter Sport wegen der quadratischen Verpackungsform oder wegen dem Inhalt? Genau diese Frage stellte sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz. Und die Antwort lautet: Der wesentliche Wert der Schokoladenmarke Ritter Sport liegt nicht in der quadratischen Form (Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19). Vielmehr kaufen die Verbraucher die Ritter Sport Schokolade wegen eben des schokoladigen Inhaltes.
Daher wurde der Löschungsantrag von Milka abgewiesen und die charakteristische, quadratische Verpackung der Ritter Sport Schokolade bleibt als Marke geschützt. Die Rechtsgrundlage wäre bei Schokoladenweihnachtsmännern sicher anders zu bewerten. Hier hat die Form des Weihnachtsmannes für die Verbraucher einen ganz anderen Stellenwert. Demnach können sich Schokoladenhersteller eine Weihnachtsmann-Verpackung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schützen lassen.