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Das Einheitspatent in aller Munde – Was steckt dahinter & warum ist England nicht mehr dabei?

Kurz erklärt: Vereinfachte internationale Patentdurchsetzung

Das Einheitspatent soll voraussichtlich Ende 2021 starten und ist zusammen mit dem Einheitlichen Patentgericht (UPC = Unified Patent Court) ein Bestandteil des bestehenden europäischen Systems der Patentdurchsetzung. Dieses System wird zentral gesteuert und ist international ausgerichtet. Sinn und Zweck sind kosteneffizientere und stärker international geprägte Möglichkeiten für die Nutzer des #Patentsystems hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Patente. Beispielsweise können so unterschiedliche Ergebnisse in Patentverletzungsverfahren in unterschiedlichen Ländern vermieden werden.

Das Abkommen über ein geplantes Einheitliches Patentgericht (UPC = Unified Patent Court) ist am 01. Januar 2014 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, der u.a. die Rechtssicherheit sowie effiziente Rechtsdurchsetzung in den Mitgliedsstaaten erhöhen und zu einer einheitlicheren Rechtsprechung beitragen soll.

Mit dem Einheitspatent wird die Patentdurchsetzung einfach und kostensparender: Künftig können Patentanmelder*innen ihre Patente, die vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wurden, in bis zu 26 EU-Mitgliedsstaaten durch nur eine einzige Antragstellung durchsetzen lassen.

Der Hintergrund Deshalb ist England dagegen 

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien erklärte am 27. Februar 2020 dem Europäischen Rat seinen Rückzug der Ratifizierung (= verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, völkerrechtlichen Vertrages) vom Abkommen über das Einheitliche Patentgericht.

Amanda Solloway ist die Parlamentarische Staatssekretärin sowie Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Innovation der britischen Regierung. Sie teilte schriftlich mit, dass die Ziele der britischen Regierung, auf dem Weg zu einer unabhängigen selbstverwalteten Nation, nicht zu der Teilnahme eines Gerichtes passen, welches das EU-Recht anwendet und zugleich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebunden ist.

Damit steht der Austritt aus dem einheitlichen Patentgerichtssystem mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) in Zusammenhang und kann als Grund dafür bzw. Konsequenz dessen gesehen werden.

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Reaktionen & Fazit

Diese Vereinbarung ist zwar noch nicht in Kraft getreten, jedoch ist Großbritannien von der sofortigen Wirksamkeit der Rücknahme ihrer Ratifizierung überzeugt. Das Komitee des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) reagierte natürlich enttäuscht auf diese Entscheidung, möchte aber im Vorbereitungskomitee mögliche Konsequenzen sowie einen angemessenen Lösungsweg besprechen.

 

Dazu halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie haben außerdem Fragen zum Patentrecht oder der Patentanmeldung – dann melden sie sich direkt & unkompliziert bei uns:

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